Nr. 5810024

Gewerbeerlaubnisse

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Erlaubnispflicht als Bauträger oder Baubetreuer sowie weitere wichtige Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung.

Unternehmer, die eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben wollen, müssen eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Konzession) beantragen. Darüber hinaus sind einige Regelungen zu beachten, beispielsweise zur Hygiene oder zum Jugendschutz.

Unternehmer und Mitarbeiter, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, benötigen u. a. den Nachweis ihrer fachlichen Sachkunde, die durch eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung erbracht werden muss.

Finanzanlagenvermittler benötigen seit 2013 neben der Gewerbeanmeldung eine Spezialerlaubnis für ihr Gewerbe. Zusätzlich müssen Sie sich in ein Register eintragen lassen und müssen sachkundig sein.

Die Änderung der Gewerbeordnung (GewO) sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Immobiliardarlehensvermittler vor. Diese müssen nun ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Immobilienmakler und die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten müssen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen.

Die Aufstellung von Spielautomaten unterliegt strengen Regelungen. Um Spielautomaten aufstellen zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Versicherungsvermittler benötigen seit 2007 neben der Gewerbeanmeldung eine Spezialerlaubnis für ihr Gewerbe. Zusätzlich müssen Sie sich in ein Register eintragen lassen und müssen sachkundig sein.

Wohnimmobilienverwalter (Eigentums- und Mietwohnungen) benötigen seit dem 1. August 2018 erstmals eine eigene Erlaubnis (§ 34 c Absatz 1 Nr. 4 GewO).

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern