Betreiber von Gaststätten
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Gaststättenunterrichtung
Zuständig für die Erlaubniserteilung sind
- die Stadt Coburg für Gaststätten im Stadtgebiet Coburg,
- die Stadt Neustadt b. Coburg für Gaststätten in ihrem Stadtgebiet
- und das Landratsamt Coburg für den Landkreis Coburg außer der Stadt Neustadt b. Coburg.
Hierfür wird in der Regel u. a. ein Nachweis zur Teilnahme an einer Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz bei der IHK benötigt.
In dieser Unterrichtung werden Kenntnisse des Gewerberechts und der betrieblichen Hygiene vermittelt.
Unterrichtungstermine bei der IHK zu Coburg
Unterrichtungstermine bei der IHK zu Coburg
Termine für 2025 sind derzeit in Planung.
Anmeldung
Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Diese findet durch vom Gesundheitsamt des Landkreises Coburg (zuständig für die Stadt Coburg und den Landkreis Coburg) beauftragte Ärzte statt.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich an:
Landratsamt Coburg - Gesundheitsamt -
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
Telefon: 09561 514-0
Landratsamt Coburg - Gesundheitsamt -
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
Telefon: 09561 514-0
Lebensmittelhygieneverordnung
Wichtig für die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Gaststätte: Mitarbeiter, die keine berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im Umgang mit Lebensmitteln und deren Hygiene haben, müssen entsprechend geschult werden (§ 4 Lebensmittelhygieneverordnung).
Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene finden Sie hier.
Die Seite ist auch in den Sprachen englisch, chinesisch (Mandarin) und türkisch verfügbar.
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Jugendschutzgesetz
Nachfolgend finden sie den aktualisierten Pflichtaushang zum Jugendschutzgesetz für Gastronomiebetriebe.