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Energie

In diesem Spannungsfeld bezieht die Industrie- und Handelskammer zu Coburg Position und setzt sich für eine sichere, kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung ihrer Mitgliedsunternehmen ein.
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Unter Energiemanagement versteht man das systematische Erfassung und die Optimierung von Energieströmen und den damit verbundenen Kosten im Unternehmen.

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Die Wirtschaft im IHK-Bezirk Coburg unterstützt grundsätzlich den Umbau der Energieversorgung, mit den Zielen Senkung der klimarelevanten Emissionen, schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie, stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und Schonung der natürlichen Ressourcen.

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Wasserstoff steht hoch im Kurs. Der EU-Green Deal definiert sauberen Wasserstoff als eine Schwerpunkttechnologie der Energie- und Klimawende. Unter der Federführung der Coburger Städtischen Werke (SÜC) entsteht derzeit im Coburger Stadtteil Neuses ein Energiepark, einschließlich eines Elektrolyseurs für die Wasserstoffproduktion. Er befindet sich auf dem Gelände des Schalthauses und des Umspannwerks der Bayernwerk AG.

Bild Marktoffensive Erneuerbare Energie © DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer

Die Deutsche Energie-Agentur (dena), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Klimaschutz-Unternehmen e.V. bieten mit der „Marktoffensive Erneuerbare Energien“ Erzeugern, potenziellen Abnehmern und weiteren Marktakteuren eine zentrale Plattform zur Stärkung neuer nachfragegetriebener Geschäftsmodelle. Ziel ist, den direkten Bezug grüner Energie zu fördern.

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Im jährlichen „Energiewende-Barometer der IHK-Organisation“ sind die Ergebnisse einer Online-Unternehmensbefragung zusammengefasst, an der sich in den IHK-Gremien ehrenamtlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer sowie weitere Mitgliedsunternehmen der IHK-Organisation beteiligt haben. Ziel des Energiewende-Barometers ist es, eine umfassende Bewertung der Unternehmen bzgl. der Fortschritte der Energiewende und der aktuellen Klima- und Energiewendepolitik zu erhalten.

In puncto erneuerbare Energien eröffnen sich für die Breite der deutschen Wirtschaft mittlerweile neue Optionen: Innovative Speichertechnologien ermöglichen neue Umsatzströme, Einsparungen durch Effizienzgewinne oder ein effizientes Laden der Fahrzeugflotte ohne größeren Netzanschluss. Zudem verspricht eine unterbrechungsfreie Stromversorgung eine längere Lebensdauer für Maschinen und geringere Wartungskosten für Anlagen.

Weitere Informationen

Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können und wie sich die Erstattungsansprüche im Jahr 2024 gegenüber 2023 verändern.

Rico Seyd
Stv. Leiter des Bereichs Standortpolitik | Umwelt & Innovation, Verkehr
Michelle Scharf
Mitarbeiterin im Bereich Standortpolitik | Umwelt & Innovation, Verkehr