Energie- und Stromsteuer berechnen

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§ 54 Energiesteuergesetz) sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§ 9b) sowie
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.
Berechnen Sie schnell mögliche Ermäßigungen
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 704 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9, 9a und 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.

Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.