Unternehmen bewerten

Die Ermittlung des Unternehmenswertes erfolgt durch unterschiedliche Methoden. Je nach Unternehmensgröße, Bewertungszweck und dem vorhandenen Datenmaterial unterscheiden sich die Bewertungsformen. Am häufigsten findet das
  • Ertragswertverfahren und das
  • Substanzwertverfahren
Anwendung. Darüber hinaus gibt es diverse weitere Formen, die in Abhängigkeit der Branche angewendet werden, bspw.
  • Multiplikatorverfahren
  • Übergewinnmethode
  • Stuttgarter Verfahren
  • Liquidationswert
  • usw.
Eine Absprache mit dem Steuerberater und/oder Wirtschaftsberater ist ratsam.
In der Praxis gilt jedoch noch immer: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren bewertet die künftigen Gewinne bzw. die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Für den Interessenten stellt die Frage nach den zu erwartenden Ertragswerten des Unternehmen natürlich eine zentrale Bedeutung dar. Nicht selten ist ein Unternehmenserwerb mit Zins- und Tilgungszahlungen für den Kauf oder notwendigen Investitionen verbunden. Für die Deckung dieser und der privaten Lebenshaltungskosten muss eine entsprechende Ertragskraft erreicht werden. Für die Berechnung der Ertragwerte nimmt man Daten der letzten 4 Jahre zur Hilfe.
durchschnittliches Betriebsergebnis der letzten 4 Jahre
 -
kalkulatorischer Unternehmerlohn
-
außerordentliche Erträge (Zuschüsse, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben)
+
außerordentliche Aufwendungen (Sonderabschreibungen, Spenden)
=
durchschnittliches Betriebsergebnis

Die geschätzten zukünftigen Erträge werden dann mit dem Kapitalisierungszinsfuß, dessen Höhe u. a. von der jeweiligen Risikobeurteilung abhängt, abgezinst. Je höher das Risiko eingeschätzt wird, desto niedriger der Kaufpreis.

Substanzwertverfahren

Dieses Verfahren beziffert den Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes. Oder anders formuliert: "Was kostet es, das Unternehmen mit seinen Vermögensgegenständen in seinem jetzigen Zustand neu zu errichten?". Dabei beurteilt man die Vermögensbestände (in der Aktiva der Bilanz aufgelistet), wie Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Warenlager etc. Als Grundlage dienen die Wiederbeschaffungskosten für die einzelnen Gegenstände. Der Substanzwert setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vermögensgegenstände
-
Schulden
=
Substanzwert

In der Praxis kombiniert man oftmals das Ertragswert- und Substanzwertverfahren.