Formen der Unternehmensübergabe

Unternehmensverkauf

Diese Form eignet sich für den Erwerb eines Unternehmens mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen, Verbindlichkeiten, bei Erwerb eines Teilbetriebes oder von Gesellschaftsanteilen (z.B.: GbR/KG/UG/GmbH). Der Abschluss eines Kaufvertrages ist ratsam, trotz dessen, dass keine Schriftform vorgegeben wird. Zu Beweiszwecken und zur Vermeidung von Streitigkeiten ist dies empfehlenswert. Der Vertrag sollte eine vollständige Auflistung aller Dinge, die Gegenstand des Kaufes sind (Inventar, Rechte usw., auch Forderungen und Verbindlichkeiten), enthalten.

Unternehmensbeteiligung

Eine Unternehmensbeteiligung findet bei Eintritt in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (KG/OHG/UG/GmbH/AG) statt. Je nach Gesellschaftsvertrag kann die Zustimmung aller Gesellschafter zum Beteiligungserwerb notwendig sein. Es ist unverzichtbar den Kaufgegenstand und alle Modalitäten schriftlich zu fixieren. Beim Erwerb von GmbH-Gesellschaftsanteilen bedarf es einem in notarieller Form geschlossenen Vertrages.

Verpachtung eines Unternehmens

Diese Unternehmensübertragung stellt die Überlassung sämtlicher Sachen und Rechte sowie der wirtschaftlichen Kontakte dar. Ein automatischer Übergang der Bezugsbindungsverträge (Lieferantenverträge) erfolgt nicht. Hierfür sind spezielle Vereinbarungen notwendig. Für Existenzgründer bringt eine solche Struktur den Vorteil des
  • geringen Kapitalbedarfs,
  • der Absetzbarkeit der Pachtzahlungen als Betriebsausgaben und
  • des meist niedrigeren Pachtzins als ein Kapitaldienst
mit sich. Sie bleiben weiterhin Eigentümer des Unternehmens und sind für Investitionen und eventl. Reparaturen zuständig. Anderweitige Regelungen empfehlen sich auch hier schriftlich niederzulegen.
Bei der Unternehmensbewertung unterstützen Sie auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis finden Sie eine entsprechende Übersicht.