Pflicht-Präqualifizierung im Bundeshochbau


Öffentliche Aufträge nur noch über den PQ-Verein?
Schon die Bewerbung um den Auftrag wird nun per Gesetz richtig teuer. Der Wettbewerb wird eingeschränkt!
Wer einen öffentlichen Auftrag bekommen will, muss in der Regel seine Eignung mit Nachweisen und Erklärungen hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit darstellen. Der Umgang damit ist oft problematisch, führt regelmäßig zu Fehlern und häufig sogar zum Ausschluss von Bietern.
Um genau das zu vermeiden, haben einige Landes-Auftragsberatungsstellen das ULV – Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis – entwickelt, in Sachsen unterstützt durch das SMWA. Hier weisen Sie als Unternehmen einmal alle erforderlichen Unterlagen nach, werde präqualifiziert und können dann bei allen Aufträgen innerhalb eines Jahres auf diese Art Zulassung verweisen. Inzwischen nutzen fünf Bundesländer derartige ULV, Abstimmungen zur Zusammenführung der einzelnen Verzeichnisse haben bereits stattgefunden.
Parallel entstand das Präqualifikations-Verfahren des PQ-Vereins, maßgeblich unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Dieses Verfahren bescheinigt neben den unternehmensspezifischen Nachweisen (vergleichbar dem ULV) auch spezifisch wirkende, d.h. auftragsbezogene Merkmale wie z.B. Anzahl der Arbeitskräfte, Referenzen bzw. Umsätze.
Das BMVBS hat per Erlass erwirkt, dass bei allen Bundesbauvorhaben und mittels einer neuen VOB/A 2008 auch bei Landes- und kommunalen Bauleistungen ausschließlich nur die Unternehmen (inkl. aller Nachunternehmen) bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben Aufträge erhalten dürfen, die durch den PQ-Verein präqualifiziert und eingetragen wurden.
Damit sind alle Unternehmen gezwungen, sich ausschließlich über den PQ-Verein eintragen zu lassen. Das bedeutet einerseits 3- bis 6-fache Kosten gegenüber z.B. dem sächsischen ULV. Andererseits sehen die Kammern und die Auftragsberatungsstelle Sachsen vor allem im Ausschluss aller Unternehmen, die die erforderlichen Nachweise über ein anderes Präqualifizierungsverfahren beibringen eine Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung.
Ihre Fragen zum Thema beantwortet Ihnen Herr Gerlach von der Auftragsberatungsstelle Sachsen unter Tel. 0351-2802-400.