E-Rechnung bei Öffentlichen Aufträgen

Im BGBl I, 3555 vom 18.10.2017 ist die "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes" verkündet.
Danach müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen ab dem 27.11.2018 akzeptieren. Die Pflicht, elektronische Rechnungen auszustellen, hat am 27.11.2020 begonnen.
Darüber hinaus haben das Bundesministerium des Inneren und für Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen einige hilfreiche FAQ zur E-Rechnung herausgegeben.