UPDATE zum Coronavirus

Aktuelles

(Stand 28.02.2023)
28.02.2023
Die Sächsische Landesregierung hat entschieden, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 01.03.2023 aufzuheben. Es gelten somit ab März nur noch einige wenige bundesrechtliche Anforderungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz im sozialen Sektor (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen).
Seit dem 03.02.2023 ist bereits die Isolationspflicht bei einem positiven Corona-Nachweis außer Kraft getreten. Dahingehend wird an die Eigenverantwortung appelliert, sich freiwillig abzusondern und somit Personenkontakte und potentielle Ansteckungen zu vermeiden.
Im betrieblichen Kontext kommen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anderweitige – strengere – Maßnahmen in Betracht. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vorzeitig zum 02.02.2023 aufgehoben. Die Unternehmen werden somit von den darin verbindlich  geregelten Vorgaben entlastet.

Bekanntmachungen zum Coronavirus aus den Regionen

Für bestimmte Lockerungen (z.B. click & meet, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie) müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzlich Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Nähere Informationen zur aktuellen Situation sowie zu den geltenden Bestimmungen in den Landkreisen im Kammerbezirk sind auf deren Webseiten zu finden:
 
   

Weitere Informationen zum Coronavirus


Finanzielle Hilfen sowie Rechts- & Steuerinformationen

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Hinweis:
Bitte achten Sie bei allen schon in Anspruch genommenen Fördermitteln auf mögliche Fristen und informieren Sie die Fördermittelgeber, falls diese nicht eingehalten werden können.
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  • keine Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.04.2023 bzgl. zum 31.12.2022 fälliger Offenlegungsfristen zum Bilanzstichtag 31.12.2021


Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen ein Informationsangebot für Unternehmen dar. Sie sind keine rechtliche Beratung mit verpflichtendem Charakter, aus denen Rechte und Pflichten entstehen.