UPDATE zum Coronavirus
Aktuelles
(Stand 28.02.2023)
28.02.2023
Die Sächsische Landesregierung hat entschieden, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 01.03.2023 aufzuheben. Es gelten somit ab März nur noch einige wenige bundesrechtliche Anforderungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz im sozialen Sektor (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen).Seit dem 03.02.2023 ist bereits die Isolationspflicht bei einem positiven Corona-Nachweis außer Kraft getreten. Dahingehend wird an die Eigenverantwortung appelliert, sich freiwillig abzusondern und somit Personenkontakte und potentielle Ansteckungen zu vermeiden.Im betrieblichen Kontext kommen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anderweitige – strengere – Maßnahmen in Betracht. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vorzeitig zum 02.02.2023 aufgehoben. Die Unternehmen werden somit von den darin verbindlich geregelten Vorgaben entlastet.
Bekanntmachungen zum Coronavirus aus den Regionen
Für bestimmte Lockerungen (z.B. click & meet, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie) müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzlich Allgemeinverfügungen erlassen werden.
Nähere Informationen zur aktuellen Situation sowie zu den geltenden Bestimmungen in den Landkreisen im Kammerbezirk sind auf deren Webseiten zu finden:
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Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen ein Informationsangebot für Unternehmen dar. Sie sind keine rechtliche Beratung mit verpflichtendem Charakter, aus denen Rechte und Pflichten entstehen.