Nr. 3132854

Dienstleister

Aktuelle Informationen

Die Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem OASIS trifft auch auf Gastronomen und Hotelgewerbe zu. Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Anbieter mit Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Identifizierung und bei Suchtgefährdung zur Sperrung der Spieler. Bei Zuwiderhandlungen drohen Ordnungsgelder.

Informationen für Dienstleister

Personen, die Pflanzenschutzmittel für andere anwenden, abgeben oder zu gewerblichen Zwecken bzw. im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten, benötigen eine Sachkundenachweiskarte.

Für die Ausübung der nachfolgend aufgeführten Gewerbe ist keine Erlaubnis der Behörde erforderlich, aber eine Prüfung der Zuverlässigkeit.