Nr. 3132084

Basiswissen

Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk

Unternehmer stehen oftmals vor der Frage, ob die von ihnen ausgeübte bzw. angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und ob eine spezielle handwerkliche Qualifikation erforderlich ist.

Gewerberecht erklärt

Grundsätzlich gilt die Gewerbefreiheit soweit keine Beschränkungen oder Zugangsvoraussetzungen durch die Gewerbeordnung oder andere Rechtsvorschriften bestimmt sind.

Für die Ausübung der nachfolgend aufgeführten Gewerbe ist keine Erlaubnis der Behörde erforderlich, aber eine Prüfung der Zuverlässigkeit.

Reisegewerbetreibender ist, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben.

Katy Kunert
Referentin Gewerberecht/Handelsregister
Region Zwickau
Yvonne Dölz
Sachgebietsverantwortliche Existenzgründung/StarterCenter/Gewerberecht
Region Vogtland