Basiswissen
Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk
Unternehmer stehen oftmals vor der Frage, ob die von ihnen ausgeübte bzw. angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und ob eine spezielle handwerkliche Qualifikation erforderlich ist.
- Abgrenzung zum Handwerk (Nr. 1919908)
Kontakt
Marcel Kühn
Referent Recht, Compliance-Beauftragter
Katy Kunert
Sachgebietsverantwortliche Gewerberecht/Handelsregister
Region Zwickau
Yvonne Dölz
Sachgebietsverantwortliche Existenzgründung/StarterCenter/Gewerberecht
Region Vogtland