Abgrenzung zum Handwerk

DIHK und Deutscher Handwerkskammertag haben den "Leitfaden Abgrenzung" überarbeitet. Diese gemeinsame Veröffentlichung bietet Gewerbetreibenden Anhaltspunkte, ob für sie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig ist.

Mit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurden zahlreiche Berufe „meisterfrei“. Nunmehr sieht die Bundesregierung Anlass, einige dieser Berufe wieder der Meisterpflicht zu unterwerfen. Welche Betriebe sind betroffen und was gilt es zu beachten?

Bei der Ausübung einer Vielzahl von Tätigkeiten ist zu prüfen, ob sie einer Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen. Der vom DIHK und DHKT abgestimmte Leitfaden von A - Z gibt einen ersten Überblick.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (471 KB)

Hausmeisterdienste bewegen sich in einem Tätigkeitsfeld, das Überschneidungen zu handwerklichen Gewerben aufweisen kann. Für welche Tätigkeiten Meisterpflicht besteht und welche zulassungsfrei sind, finden sie in dieser Abgrenzung.

Die Reparatur oder Wartung an Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die über die erforderliche Qualifikation verfügen und in der Handwerksrolle mit dem entsprechenden Handwerk eingetragen sind. Es gibt aber Ausnahmen.