US-Zölle: Aktueller Stand und wie geht es weiter?

Das Urteil des Obersten Gerichts der USA (Supreme Court) hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle auf Basis des Notstandsgesetzes IEEPA für unwirksam erklärt. Die sektoralen Sonderzölle sind jedoch weiterhin gültig.

Übersicht über aktuelle Zollsätze

Der im August 2025 vereinbarte Pauschalzollsatz von 15% auf die Einfuhr von EU-Waren ist nicht mehr gültig. Der US Supreme Court erklärte den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als Rechtsgrundlage für die Zölle im Februar 2026 für illegal.
Die USA haben in der Folge neue Maßnahmen ergriffen, um die IEEPA-Zölle zu ersetzen.

Aktueller Stand (seit 24.02.2026):

  • Basiszoll von 10% zusätzlich zum Regelzollsatz (Rechtsgrundlage: Section 122 des Trade Act von 1974).
    • Diese Maßnahme ist auf 150 Tage bis 24.07.2026 befristet und kann auf dieser Grundlage auch nicht verlängert werden.
    • Der Präsident hat angekündigt, die Basiszölle wieder auf 15 Prozent zu erhöhen.
    • es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Möglichkeiten bzw. Rechtsgrundlagen herangezogen werden, um Zölle (wieder-)einzuführen
  • Der Zollsatz ist länderübergreifend und gilt für nahezu alle Einfuhren in die USA
  • An den Sonderzöllen auf Stahl-, Aluminium und Kraftfahrzeuge ändert sich nichts.
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen ist es ratsam, Primärquellen für die Recherche der aktuell gültigen Einfuhrzollsätze heranzuziehen, u.a.:

Sektorale Zölle weiter in Kraft

Die sektoralen Zölle sind vom Supreme Court Urteil nicht betroffen. Da sie auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen und in der Regel auf bestimmte Produktgruppen abzielen, behalten sie weiter ihre Gültigkeit wie folgt:
  • Stahl und Aluminiumprodukte sowie Kupfer: Zusatzzoll von 50 Prozent additiv zum Regelzollsatz (Rechtsgrundlage: Section 232 Trade Expansion Act).
    • Betroffen sind Stahl- und Aluminiumerzeugnisse der Kapitel 72, 73 und 76 des Harmonisierten Systems. Die Liste der betroffenen Produkte wurde bereits mehrfach erweitert:
    • bei Waren, die nur zum Teil aus Stahl oder Aluminium bestehen, ist bei der Einfuhr der gewichts- und wertmäßige Anteil dessen anzugeben. Für diesen gelten 50 Prozent Zusatzzoll, auf den übrigen Warenanteil der Basiszoll von 10 Prozent + Regelzollsatz.
      • Als Wert des Stahl-/Aluminiumanteils ist der Verkaufswert zugrunde zu legen, ansonsten besteht die Gefahr einer Unterbewertung
    • Zusätzlich muss der Ursprung des Stahls/Aluminiums angegeben werden. Bei fehlender Ursprungsangabe wird ein Zusatzzoll von 200% erhoben.
      • TIPP: aufgrund mangelnder formaler Vorgaben empfiehlt es sich, auf den Lieferpapieren so genaue Angaben zu Mengen, Werten und Ursprung zu machen wie möglich.
    • FAQ der US-Amerikanischen Zollbehörde CBP
  • Autos und Autoteile: Basiszollsatz von pauschal 15% für EU-Waren (bei anderem Warenursprung: 25% + Regelzollsatz)
    • GTAI: Update - US-Zölle auf Kfz und Kfz-Teile
  • Holz und Holzprodukte: Basiszollsatz von pauschal 15% für EU-Waren
    • GTAI: Update - US-Zölle auf Holz und Holzprodukte
  • Halbleiter und Derivate: 25% + Regelzollsatz
    • GTAI: Update - US-Zölle auf Halbleiter und deren Derivate
Es besteht die Möglichkeit, dass auf Basis der Section 232 weitere Zölle hinzukommen.

Aussetzung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen

Seit dem 29.08.2025 ist die Zollfreiheit für Kleinsendungen, die sog. De-Minimis-Regelung für Waren unter 800 US-Dollar Warenwert bei Einfuhr in die USA aufgehoben. Alle Waren unterliegen jetzt den regulären Zöllen. Außerdem unterliegen alle Sendungen seit dem 24.02.2026 einem zusätzlichen Einfuhrzoll von 10%.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Alle kommerziellen Einfuhrsendungen sind zollpflichtig, unabhängig von Warenwert, Versandart und Ursprungsland.
  • Vom 24.02.2026 bis voraussichtlich 24.07.2026 gilt wie bei Großsendungen ein Basiszoll von 10% zusätzlich zum Regelzollsatz.
  • Das Ursprungsland und der Wert der Waren und müssen angegeben werden.
  • Alle Sendungen müssen über das Automated Commercial Environment-System (ACE) angemeldet werden.
  • Weiterhin zollfrei bleiben: Geschenke bis 100 US-Dollar Wert und persönliche Gegenstände im Reisegepäck bis 200 US-Dollar.
Hinweis: bei der Lieferung von Waren auf dem Postweg informieren Sie sich bitte über die aktuellen Konditionen. Aufgrund der neuen Regelungen nehmen derzeit einige Paketdienstleister Warensendungen in die USA nur unter bestimmten Bedingungen an.
Weitere Informationen:

Allgemeine Hinweise

Germany Trade and Invest (GTAI), der Informationsdienstleister des Bundeswirtschaftsministeriums, hat eine Übersichtsseite mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Sie wird den Entwicklungen angepasst und ständig aktualisiert. Darüber hinaus informiert die Übersichtsseite Handelspolitik unter Trump zum aktuellen Stand und weltwirtschaftlichen Auswirkungen zollrechtlicher Maßnahmen.