Neue US-Zölle für EU-Waren
Zum 24. Juli 2026 sind die US-Zusatzzölle nach Section 122 des Trade Act of 1974 ausgelaufen und wurden durch Section 301-Zölle ersetzt.
Praktisch bedeutet das für deutsche Unternehmen einen Globalzoll von 10% für EU-Ursprungsware, wenn der Regelzoll unter 10% liegt. Bei Waren mit Regelzollsätzen von über 10% wird kein zusätzlicher Zoll erhoben. Ausgenommen sind Waren, die bereits mit sektoralen Zöllen belegt sind wie Stahl oder Aluminium.
Aktuelle (Zusatz-)Zölle global (Stand 24.07.26)
Nachdem die bis 23. Juli 2026 gültigen Zusatzzölle von vornherein auf 90 Tage befristet waren, sind am 24. Juli 2024 neue Zölle auf Basis der Section 301 des Trade Act of 1974 in Kraft getreten. Konkret bedeutet das für deutsche Exporteure in die USA folgendes:
- für EU-Ursprungswaren mit einem Regelzollsatz unter 10 Prozent: Globalzoll von 10 Prozent.
- für EU-Ursprungswaren mit einem Regelzollsatz über10 Prozent: kein weiterer Zoll-Aufschlag.
- für Waren, die sektoralen Zöllen unterliegen gelten diese Zölle weiterhin. Ein Aufschlag erfolgt nicht. Das gilt u.a. für Stahl, Aluminium, Kfz oder Halbleiter.
- Ausgenommen von den Zusatzzöllen sind
WICHTIG! Für die Berechnung des Zollsatzes ist das Ursprungsland der Ware maßgeblich, nicht das Versenderland. Versenden Sie also aus Deutschland Ware in die USA mit chinesischem Ursprung, gilt aktuell ein Zollsatz von 12,5 Prozent zusätzlich zum Regelzollsatz.
Ausgewählte Länder und deren Einfuhrzollsätze in den USA:
- Großbritannien/Vereinigtes Königreich: 10 Prozent plus Regelzollsatz
- China: 12,5 Prozent plus Regelzollsatz
- Schweiz, Japan, Südkorea: Globalzoll von 12,5 Prozent. Bei höherem Regelzoll erfolgt kein Aufschlag
- Indien, Pakistan, Indonesien, Kanada, Mexiko: 10 Prozent plus Regelzollsatz
Weitere Informationen:
- USA führen neue Zölle nach Section 301 ein.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen