EU-USA-Abkommen: Einigung erzielt
Die EU und die USA haben eine Einigung über gegenseitige Zollsenkungen erzielt. Die zur Umsetzung erforderlichen Verordnungen wurden am 30.06.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am 01.07.2026 in Kraft getreten.
Damit werden US-amerikanische Industrieerzeugnisse bei der Einfuhr in die EU grundsätzlich zollfrei gestellt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel gelten Zollkontingente.
Im Gegenzug senken die USA die Zölle auf Kfz und Kfz-Teile auf 15%. Gleiches gilt für bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit nachgewiesenem EU-Ursprung.
Sollten die USA ihren Teil der Erklärung nicht einhalten oder den EU-Produzenten durch die neuen Regelungen Nachteile entstehen, behält sich die EU vor, die Anwendung der Verordnung auszusetzen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich einer Verlängerung durch die EU vorerst bis 31.12.2029.
Ursprungsnachweis
Eine Einigung über präferenzielle Ursprungsregeln wurde bislang noch nicht erzielt, so dass aktuell für die Ursprungsbestimmung der nichtpräferenzielle Ursprung laut Unionszollkodex herangezogen wird. Die Rechtsvorschriften sind auf der Zolldatenbank Warenursprung und Präferenzen online unter dem Menüpunkt “Nichtpräferenzieller Ursprung” recherchierbar. Darüber hinaus muss ein Nachweis über die Direktbeförderung von den USA in die EU vorgelegt werden. Hier gilt die freie Nachweisführung, d.h. die Information kann aus der Gesamtheit der Unterlagen hervorgehen.
Die bei der Zollanmeldung anzugebenden TARIC-Codierungen finden sich in der ATLAS-Info 0973/2026.
Weiterführende Informationen:
- GTAI:
Update - Abkommen zwischen den USA und der EU - Zoll: Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Anwendung von Präferenzen ab dem 1. Juli 2026 - Zoll: ATLAS - Info 0973/2026: TARCI/EZT
Warenverkehr mit den vereinigten Staaten von Amerika - EU: Verordnung (EU) 2026/1455
zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA