USA: Zoll-Update

Seit 5. April erheben die USA einen Basiszoll von 10% auf alle Importe. Die von US-Präsident Trump angekündigten Zusatzzölle von 20% auf die Einfuhr von EU-Waren sind dagegen vorerst für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgesetzt. Der Zusatzzoll auf Stahl- und Aluminiumprodukte wurde zum 4. Juni auf 50% angehoben. Die bereits bestehenden Zusatzzölle von 25% auf Autos und Autoteile bleiben weiter in Kraft.
Stand: 11.06.2025

Aktuell: 50% Zusatzzoll auf Stahl- und Aluminiumprodukte

Der Zusatzzoll für die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die USA ist zum 4. Juni 2025 von 25% auf 50% erhöht worden (Proklamation vom 3. Juni 2025).
Davon ausgenommen sind lediglich Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich, für die weiterhin ein Zusatzzoll von 25% erhoben wird.
Der Zusatzzoll gilt additiv zu bestehenden Zöllen und Abgaben.

Hintergrund

Bereits die erste Trump-Administration hatte im Juni 2018 Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte verhängt. Die EU reagierte darauf mit der Einführung zusätzlicher Zölle auf bestimmte US-Produkte wie Motorräder, Mais oder Denim-Hosen. Zwischenzeitlich war eine vorläufige Einigung zwischen beiden Partnern dahingehend erzielt worden, dass die USA zum Januar 2022 Zollkontingente für die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU einführte. Gleichzeitig setzte die EU die Zusatzzölle auf US-Produkte ebenfalls aus.
Mit der Proclamation 10896 vom 10. Februar 2025 hatte Donald Trump die Zusatzzölle erneut in Kraft gesetzt. Sie galten seit dem 12. März 2025 und sind mit der Proklamation vom 3. Juni 2025 von 25% auf 50% erhöht worden.

Betroffene Warengruppen

Betroffen sind vorrangig Stahl- und Aluminiumerzeugnisse der Kapitel 72, 73 und 76 des Harmonisierten Systems, aber auch andere Produkte mit Stahl- oder Aluminiumanteilen. Die 50% Zusatzzoll entfallen dabei auf den enthaltenen Stahl- oder Aluminiumanteil. Für die übrigen Wertanteile gilt der reziproke Zollsatz von aktuell 10% zusätzlich zum Regelzoll.
Mit 50 Prozent Zusatzzoll belegte Warengruppen bei Einfuhr in die USA (ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
  • Stahlprodukte und -derivate (Regelzollsatz: 0%) :
    ex 7206 bis 7226, 7302 bis 7317, 8418 bis 8451
  • Aluminiumprodukte und -derivate (Regelzollsatz: 0-6,5%):
    ex 7601 bis 7616, 8302 bis 8306, 8414 bis 8487, ex Kapitel 85, 87, 90, 94, 95
Inwiefern Ihre Waren vom Zusatzzoll betroffen sind, erfahren Sie im Unterpunkt ‘Wo finde ich den aktuellen Zollsatz?’
Weiterführende Informationen

Zollerleichterungen bis 9. Juli 2025

Am 9. April 2025 hat US-Präsident Trump mit weiteren Executive Orders einen Teil der verhängten Zusatzzölle für einen Zeitraum von 90 Tagen vorübergehend abgemildert.
Überblick:
  • Keine kumulativen Zusatzzölle
    • US-Importeure sollen keine kumulativen Zusatzzölle zahlen müssen, d.h. es wird in entsprechenden Fällen entweder der Zusatzzoll für im Ausland gefertigte Autos oder Stahl- bzw. Aluminiumprodukte von 25% fällig, jedoch nicht beide in Addition.
  • Zoll-Nachlass für US-Autos
    • US-Autobauer können einen Zoll-Nachlass von 3,75% (3. April 2025 bis 30. April 2026) bzw. 2,5% (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) für den Import von Autoteilen in Anspruch nehmen, sofern die Endmontage in den USA stattfindet.
      • Grundsätzlich ist ab 3. Mai 2025 ein Zusatzzoll von 25% auf Autoteile in Kraft getreten.
  • Teil-Ausnahmen für Fahrzeuge aus Kanada und Mexiko
    • Für in Kanada und Mexiko gefertigte Fahrzeuge gilt, dass bei Erfüllung der Ursprungsregeln nach dem USMCA-Freihandelsabkommen nur nicht-US-amerikanische Komponenten vom Zusatzzoll betroffen sind.
Weitere Informationen:

Zusatzzölle auf Importe aus der EU

Mit seiner Executive Order vom 02. April 2025 hat US-Präsident Trump weitreichende Zölle ("reciprocal tariffs") auf Importe in die USA erlassen.
Für EU-Exporteure bedeutet das (Stand: 16.05.2025):
  • 10% Zusatzzoll auf alle Importe aus der EU seit 05.04.2025 (zusätzlich zum Regelzollsatz)
Ursprünglich war eine weitere Erhöhung der Zusatzzölle auf EU-Waren auf 20% zum 9. April 2025 vorgesehen (Gesamtliste (pdf) der betroffenen Länder). Diese wurden jedoch vorerst für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgesetzt.
Einige Waren bleiben von den Zusatzzöllen ausgenommen, darunter pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Kupfer, kritische Mineralien und weitere gemäß Annex || (pdf), sowie Fahrzeuge, Stahl und Aluminium, auf die bereits jeweils 25% Zusatzzoll erhoben werden.
Um zu prüfen, ob Ihre Waren von den Zusatzzöllen betroffen sind, nutzen Sie die unten genannten Datenbanken der EU (Access2markets) und der USA (HTSUS).
Weitere Informationen:

Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und -teile ab 3. April 2025

Seit 3. April erheben die USA zusätzliche Zölle auf die Einfuhr von Kraftfahrzeugen in Höhe von 25%. Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge.
Die Zusatzzölle für Kraftfahrzeugteile ebenfalls in Höhe von 25% sind am 3. Mai in Kraft getreten.
Am 29. April wurden einige Erleichterungen festgelegt:
  • Zoll-Nachlass für US-Autos
    • US-Autobauer können einen Zoll-Nachlass von 3,75% (3. April 2025 bis 30. April 2026) bzw. 2,5% (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) für den Import von Autoteilen in Anspruch nehmen, sofern die Endmontage in den USA stattfindet.
  • Teil-Ausnahmen für Fahrzeuge aus Kanada und Mexiko
    • Für in Kanada und Mexiko gefertigte Fahrzeuge gilt, dass bei Erfüllung der Ursprungsregeln nach dem USMCA-Freihandelsabkommen nur nicht-US-amerikanische Komponenten vom Zusatzzoll betroffen sind.
Weitere Informationen:

Zusatzzölle bei Einfuhr in die EU

Aktuell (Stand 15.04.2025): keine Zusatzzölle bis 14. Juli 2025.
Sollten die Verhandlungen zwischen der EU und den USA scheitern, werden folgende Maßnahmen nach diesem Stichtag wieder eingesetzt: Zusatzzölle in Höhe von 10-25% auf die Einfuhr ausgewählter US-Waren gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886, und 2020/502 vom 20. April 2020 u.a. Mais, Reis , Erdnussbutter, Whisky, Waren aus Eisen und Stahl, Aluminium, Motorräder und weitere.

Weiterführende Informationen

Wo finde ich den aktuellen Zollsatz?

Ob Ihre Waren von den Zusatzzöllen betroffen sind, können Sie auf folgenden Datenbanken recherchieren:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Situation aktuell zu einer Verzögerung bei der Aktualisierung der Datenbanken kommen kann.

Incoterms bei Geschäften mit den USA

Bei der Wahl eines passenden Incoterms für Warenlieferungen in die USA ist zu bedenken, dass Ware im ungünstigsten Fall zwar in den USA angekommen ist, diese aber eventuell vom US-Zoll nicht abgefertigt wird. Dann hat der europäische Lieferant keine Möglichkeit auf den Zugriff, der Kunde in den USA aber auch nicht. Für derartige Szenarien gibt es bisher keinen Incoterm, der die Kosten der nicht eingeplanten Standzeiten regelt.
Um hier das eigene Risiko zu begrenzen, empfiehlt es sich möglicherweise, FCA zu vereinbaren. Dann muss der Empfänger die Abfertigung zum freien Verkehr mit seinem Zoll klären.