US-Zölle: Aktueller Stand
Zum 24. Juli 2026 sind die US-Zusatzzölle nach Section 122 des Trade Act of 1974 ausgelaufen und wurden durch Section 301-Zölle ersetzt.
Praktisch bedeutet das für deutsche Unternehmen einen Globalzoll von 10% für EU-Ursprungsware, wenn der Regelzoll unter 10% liegt. Bei Waren mit Regelzollsätzen von über 10% wird kein zusätzlicher Zoll erhoben. Ausgenommen sind Waren, die bereits mit sektoralen Zöllen belegt sind wie Stahl oder Aluminium.
Aktuelle (Zusatz-)Zölle global (Stand 24.07.26)
Nachdem die bis 23. Juli 2026 gültigen Zusatzzölle von vornherein auf 90 Tage befristet waren, sind am 24. Juli 2024 neue Zölle auf Basis der Section 301 des Trade Act of 1974 in Kraft getreten. Konkret bedeutet das für deutsche Exporteure in die USA folgendes:
- für EU-Ursprungswaren mit einem Regelzollsatz unter 10 Prozent: Globalzoll von 10 Prozent.
- für EU-Ursprungswaren mit einem Regelzollsatz über10 Prozent: kein weiterer Zoll-Aufschlag.
- für Waren, die sektoralen Zöllen unterliegen gelten diese Zölle weiterhin. Ein Aufschlag erfolgt nicht. Das gilt u.a. für Stahl, Aluminium, Kfz oder Halbleiter.
- Ausgenommen von den Zusatzzöllen sind
WICHTIG! Für die Berechnung des Zollsatzes ist das Ursprungsland der Ware maßgeblich, nicht das Versenderland. Versenden Sie also aus Deutschland Ware in die USA mit chinesischem Ursprung, gilt aktuell ein Zollsatz von 12,5 Prozent zusätzlich zum Regelzollsatz.
Ausgewählte Länder und deren Einfuhrzollsätze in den USA:
- Großbritannien/Vereinigtes Königreich: 10 Prozent plus Regelzollsatz
- China: 12,5 Prozent plus Regelzollsatz
- Schweiz, Japan, Südkorea: Globalzoll von 12,5 Prozent. Bei höherem Regelzoll erfolgt kein Aufschlag
- Indien, Pakistan, Indonesien, Kanada, Mexiko: 10 Prozent plus Regelzollsatz
Weitere Informationen:
- USA führen neue Zölle nach Section 301 ein.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen
EU-USA-Abkommen
Bereits im Vorfeld der Einführung des neuen Zollregimes nach Section 301 haben die EU und die USA eine Einigung über gegenseitige Zollsenkungen erzielt. Die zur Umsetzung erforderlichen Verordnungen wurden am 30.06.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am 01.07.2026 in Kraft getreten.
Einfuhrzölle in der EU
Mit der Einigung werden US-amerikanische Industrieerzeugnisse bei der Einfuhr in die EU grundsätzlich zollfrei gestellt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel gelten Zollkontingente.
Details zu den betroffenen Waren finden sich in den Anhängen zur Verordnung (EU) 2026/1455:
- Anhang I: zollfreie Industrieerzeugnisse
- Anhang II: Zollkontingente für landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse
Einfuhrzölle in den USA
Im Gegenzug senken die USA die Zölle auf Waren mit nachgewiesenem EU Ursprung auf maximal 15%. Gleiches gilt für Kfz und Kfz-Teile sowie bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit EU-Ursprung. Sektorale Zölle behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Sollten die USA ihren Teil der Erklärung nicht einhalten oder den EU-Produzenten durch die neuen Regelungen Nachteile entstehen, behält sich die EU vor, die Anwendung der Verordnung auszusetzen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich einer Verlängerung durch die EU vorerst bis 31.12.2029.
Ursprungsnachweis
Eine Einigung über präferenzielle Ursprungsregeln wurde bislang noch nicht erzielt, so dass aktuell für die Ursprungsbestimmung der nichtpräferenzielle Ursprung laut Unionszollkodex herangezogen wird. Die Rechtsvorschriften sind auf der Zolldatenbank Warenursprung und Präferenzen online unter dem Menüpunkt “Nichtpräferenzieller Ursprung” recherchierbar.
Darüber hinaus muss ein Nachweis über die Direktbeförderung von den USA in die EU vorgelegt werden. Hier gilt die freie Nachweisführung, d.h. die Information kann aus der Gesamtheit der Unterlagen hervorgehen.
Die bei der Zollanmeldung anzugebenden TARIC-Codierungen finden sich in der ATLAS-Info 0973/2026.
Weiterführende Informationen:
- GTAI: Update
Abkommen zwischen den USA und der EU - Zoll: Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika:
Anwendung von Präferenzen ab dem 1. Juli 2026 - Zoll: ATLAS - Info 0973/2026: TARIC/EZT:
Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika - EU: Verordnung (EU) 2026/1455:
Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA
Sektorale Zölle weiter in Kraft
Ungeachtet der Einigung zwischen der EU und den USA bleiben zahlreiche sektorale Zölle weiter in Kraft. Da sie auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen und in der Regel auf bestimmte Produktgruppen abzielen, behalten sie ihre Gültigkeit wie folgt:
- Stahl und Aluminiumprodukte sowie Kupfer mit Ausnahme der in Verordnung 2026/1455 genannten Produkte: Zusatzzoll von 25-50 Prozent additiv zum Regelzollsatz (Rechtsgrundlage: Section 232 Trade Expansion Act).
- Betroffen sind Stahl- und Aluminiumerzeugnisse der Kapitel 72, 73 und 76 des Harmonisierten Systems. Die Liste der betroffenen Produkte wurde bereits mehrfach erweitert:
- List of Steel HTS subject to Section 232
- List of Aluminum HTS subject to Section 232
- List of Copper HTS subject to Section 232
- bei Waren, die nur zum Teil aus Stahl oder Aluminium bestehen, ist bei der Einfuhr der gewichts- und wertmäßige Anteil dessen anzugeben. Für diesen gelten 50 Prozent Zusatzzoll, auf den übrigen Warenanteil der Basiszoll von 10 Prozent + Regelzollsatz.
- Als Wert des Stahl-/Aluminiumanteils ist der Verkaufswert zugrunde zu legen, ansonsten besteht die Gefahr einer Unterbewertung
- Zusätzlich muss der Ursprung des Stahls/Aluminiums angegeben werden. Bei fehlender Ursprungsangabe wird ein Zusatzzoll von 200% erhoben.
- TIPP: aufgrund mangelnder formaler Vorgaben empfiehlt es sich, auf den Lieferpapieren so genaue Angaben zu Mengen, Werten und Ursprung zu machen wie möglich.
- FAQ der US-Amerikanischen Zollbehörde CBP
- Betroffen sind Stahl- und Aluminiumerzeugnisse der Kapitel 72, 73 und 76 des Harmonisierten Systems. Die Liste der betroffenen Produkte wurde bereits mehrfach erweitert:
- Autos und Autoteile: Basiszollsatz von pauschal 15% für EU-Waren (bei anderem Warenursprung: 25% + Regelzollsatz). Bei einem Regelzollsatz von über 15% behält dieser Gültigkeit.
- GTAI: Update - US-Zölle auf Kfz und Kfz-Teile
- Holz und Holzprodukte: 10-25% plis Regelzollsatz
- GTAI: Update - US-Zölle auf Holz und Holzprodukte
- Halbleiter und Derivate: 25% + Regelzollsatz
- GTAI: Update - US-Zölle auf Halbleiter und deren Derivate
Es besteht die Möglichkeit, dass auf Basis der Section 232 weitere Zölle hinzukommen.
Aussetzung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
Seit dem 29.08.2025 ist die Zollfreiheit für Kleinsendungen, die sog. De-Minimis-Regelung für Waren unter 800 US-Dollar Warenwert bei Einfuhr in die USA aufgehoben. Alle Waren unterliegen jetzt den regulären Zöllen. Außerdem unterliegen alle Sendungen seit dem 24.02.2026 einem zusätzlichen Einfuhrzoll von 10%.
Die Neuerungen im Überblick:
- Alle kommerziellen Einfuhrsendungen sind zollpflichtig, unabhängig von Warenwert, Versandart und Ursprungsland.
- Vom 24.02.2026 bis voraussichtlich 24.07.2026 gilt wie bei Großsendungen ein Basiszoll von 10% zusätzlich zum Regelzollsatz.
- Das Ursprungsland und der Wert der Waren und müssen angegeben werden.
- Alle Sendungen müssen über das Automated Commercial Environment-System (ACE) angemeldet werden.
- Weiterhin zollfrei bleiben: Geschenke bis 100 US-Dollar Wert und persönliche Gegenstände im Reisegepäck bis 200 US-Dollar.
Hinweis: bei der Lieferung von Waren auf dem Postweg informieren Sie sich bitte über die aktuellen Konditionen. Aufgrund der neuen Regelungen nehmen derzeit einige Paketdienstleister Warensendungen in die USA nur unter bestimmten Bedingungen an.
Weitere Informationen:
- Germany Trade & Invest (GTAI): USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus
- US Customs and Border Protection (USCBP): E-Commerce Frequently Asked Questions
CSMS # 67845486 - GUIDANCE: Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries
Allgemeine Hinweise
Germany Trade and Invest (GTAI), der Informationsdienstleister des Bundeswirtschaftsministeriums, hat eine Übersichtsseite mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Sie wird den Entwicklungen angepasst und ständig aktualisiert. Darüber hinaus informiert die Übersichtsseite Handelspolitik unter Trump zum aktuellen Stand und weltwirtschaftlichen Auswirkungen zollrechtlicher Maßnahmen.
- Update - Supreme Court kippt IEEPA-Zölle - neue Zölle folgen
- Abkommen zwischen den USA und der EU
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen
- Informationen zur Handelspolitik unter Trump
- Update: US-Zölle auf Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen ist es ratsam, Primärquellen für die Recherche der aktuell gültigen Einfuhrzollsätze heranzuziehen, u.a.:
- Weißes Haus: Proclamations
- US-Zolltarif HTSUS
- Federal Register
- CBP: Systems Cargo Messaging Service (US-Pendant den ATLAS-Meldungen des deutschen Zolls)