Neue Regeln für Verpackungen

Am 22. Januar 2025 wurde die europäische Verpackungsverordnung - Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat zum 11. Februar 2025 in Kraft.
Das deutsche Anpassungsgesetz, welches das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) enthält, wurde am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat weitestgehend am 12.8.2026 in Kraft.
Nach einem langen Verfahren mit heftigen Diskussionen wurde die Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG kurz PPWR im Januar 2025 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Sie gilt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist nun seit 12. August 2026 und soll die abweichenden Regelungen zu Verpackungen im europäischen Binnenmarkt harmonisieren, insbesondere auch mit Blick auf die Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen für Verpackungen. Ob sie diesem Ziel gerecht werden kann, muss sich in der Umsetzung zeigen. Beispielsweise ist auch in der PPWR keine zentrale Registrierung der Hersteller vorgesehen, sondern es ist in jedem Mitgliedsstaat ein Herstellerregister einzurichten und zu führen. Auch eine Pflicht zu Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem Mitgliedsstaat ist nach wie vor enthalten.
Die PPWR legt Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen fest, um schädlichen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern bzw. zu vermeiden. Konkrete Ziele für die Reduzierung von Verpackungen, insbesondere aus Kunststoff, inklusive verschiedener Verbote verdeutlichen die Ambitionen. Im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft formuliert die Verordnung beispielsweise Anforderungen an Gestaltung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Sie enthält Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten. Die Herstellerverantwortung wird ausgeweitet, eine Pflicht zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien mittels Konformitätsbewertung und -erklärung für Verpackungen kommt hinzu.
Die Kommission hat Ende März 2026 Leitlinien zu Umsetzung veröffentlicht, begleitet von einem FAQ Katalog (Achtung: Neue Fassung seit 3. August 2026).
Das nationale "Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG)” ergänzt die PPWR in Deutschland. Am 17. Juli 2026 wurde des VerpackDG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit löste es das bislang gültige Verpackungsgesetz pünktlich zum 12. August 2026 ab.
Mit dem VerpackDG werden die bestehenden Regelungen des Verpackungsgesetzes soweit wie möglich beibehalten, insbesondere auch die Unterscheidung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Konkret formuliert das Gesetz nur noch wenige ergänzende Begriffsbestimmungen zur PPWR und trifft Regelungen für das Bereitstellen von Verpackung und dessen Beschränkung. Es definiert die Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Vorgaben für die Zulassung von Herstellern nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, Systemen und sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung (sOfH). Auch Anforderungen an die Rücknahme, Sammlung du Verwertung von Verpackungen, oder konkret an Getränkeverpackungen, Pfandpflichten und Mehrwegförderung sind unter anderem Bestandteil des Gesetzes. Die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bleibt ebenfalls bestehen.
Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen wird als Katalog VerpackDG fortgeführt und entsprechend angepasst.

Fahrplan für Unternehmen

Ist-Analyse:
Welche Verpackungen sind im Einsatz (inkl. Verpackungsbestandteile)?
Wie sieht meine Lieferkette aus?

Rollenanalyse:
Welche Rolle(n) nehme ich für meine eingesetzten Verpackungen ein? (z.B.: Übernehme ich Erzeugerpflichten für die leere oder befüllte Verpackung? Übernehme ich sog. Herstellerpflichten im jeweiligen Mitgliedsstaat (Herstellerpflichten können den Erzeuger, Importeur oder Vertreiber betreffen))

Soll-Analyse / Pflichtenkatalog:
Welche Pflichten ergeben sich aus meinen Rollen? (z.B. Pflicht zur Registrierung, Systembeteiligung, Konformitätsbewertung, - erklärung, Kennzeichnung)
Welche Dokumente, Informationen benötige ich? (z.B. technische Dokumentation, Prüfberichte)
Welche Daten muss ich erfassen? (z.B. Verpackungsmengen, Materialarten, Lieferketten)
Wo habe ich Anpassungsbedarf und/oder muss aktiv werden?

Lieferantenabstimmung:
Ggf. Einholung von Erklärungen, Dokumenten, Bestätigungen

Beobachtung der weiteren Entwicklungen:
Viele Details und Anforderungen der PPWR werden durch Durchführungs- und delegierte Rechtsakte über die nächsten Jahre ausgestaltet und mit verschiedenen Übergangsfristen bindend. Weitere Leitlinien der EU werden erwartet. Die Umsetzung wird konkretisiert.