Förderprogramm Meisterbonus

2000 € Unterstützung vom Freistaat Sachsen

Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den besonders vom Fachkräftemangel bedrohten Berufen, wie Elektroanlagenmonteuren, Altenpflegern oder Meistern der Orthopädietechnik, ist ein Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Zu den stattfindenden traditionsreichen Zeugnisfeiern im Frühjahr und Herbst erhalten Handwerks-, Industrie- und Fachmeister nicht nur ihre Meisterbriefe, sondern auch die Urkunde zum Meisterbonus. Die Auszahlung des Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro erfolgt ca. 6 - 8 Wochen nach der Überreichung der Urkunde.
Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Erstmals kam der Bonus den Meistern des Jahrganges 2016 zugute. Profitieren können Meister der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen sowie Fachmeister. 

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
  • Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat abgelegt worden sein, Ausnahmen sind Prüfungen, welche in Sachsen nicht abgenommen werden.
  • Sie müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen haben.
  • Antragsteller, welche die Prüfung nicht in Sachsen abgelegt haben, können den Antrag jedoch stellen, wenn Sie zum Beantragungszeitpunkt als selbständiger oder angestellter Meister in Sachsen tätig sind.
  • Die Antragstellung kann bis maximal 1 Jahr nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.
  • Zudem darf der Absolvent den Meisterbonus nicht in einem anderen Bundesland erhalten oder beantragt haben.
Der Meisterbonus muss von den Absolventen bei der jeweiligen zuständigen IHK, HWK oder antragsberechtigten Einrichtung mittels Formblatt beantragt werden.
Landessignet IHK24