DIHK-Rahmenplan für die Fortbildungsprüfung

Der DIHK-Rahmenplan hat als gemeinsame Empfehlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmersachverständigen die Funktion, die Vorgaben der jeweiligen Fortbildungsverordnung aufzugreifen und diese spezifisch inhaltlich auszufüllen.
Er bildet die Grundlage für das Curriculum und ist damit die Basis für die Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge. Darüber hinaus ist er Basis für die Gestaltung der Prüfungsvorbereitung und ist für die Mitglieder der Fachausschüsse ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung. 
Maßgeblich für die Fortbildungsprüfung ist aber ausschließlich die jeweilige Rechtsgrundlage, also eine Fortbildungsordnung des Bundes oder eine Fortbildungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle. Daher können die Inhalte der Fortbildungsprüfungen über den Inhalt des Rahmenlehrplans hinaus gehen. Die Prüfungsinhalte werden inhaltlich nicht durch den Rahmenplan begrenzt. 
Der DIHK-Rahmenplan baut auf der jeweils gültigen Prüfungsordnung auf. Alle dort enthaltenen inhaltlichen Handlungsbereiche oder Qualifikationsbereiche werden aufgegriffen. Durch die offenen, handlungsorientierten Formulierungen kann der Rahmenplan allerdings nicht alle sich ergebenden Möglichkeiten zum Erreichen der Kompetenzziele abbilden. Ebenfalls müssen bspw. technische Neuerungen oder branchenspezifische Entwicklungen in Prüfungen abbildbar sein.
Quelle:
DIHK