Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Ein Sonderfall der Zulassung ist die vorzeitige Durchführung einer Abschlussprüfung. Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung stellt einen zentralen Schritt im Verlauf der Berufsausbildung dar. Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz prüft bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung, ob sämtliche Voraussetzungen gemäß den §§ 43, 44, 46 und 62 des Berufsbildungsgesetzes sowie der Prüfungsordnung erfüllt sind.

Grundlage für die Zulassung zur Zwischen- Abschluss oder Fortbildungsprüfung ist die Anmeldung. Mit der Anmeldung zu Prüfung bestätigt der Prüfungsteilnehmer/-in das Erreichen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.