Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Ein Sonderfall der Zulassung ist die vorzeitige Durchführung einer Abschlussprüfung. Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Zulassung zur Abschlussprüfung bei hohen Fehlzeiten
Die Zulassung zur Abschlussprüfung stellt einen zentralen Schritt im Verlauf der Berufsausbildung dar. Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz prüft bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung, ob sämtliche Voraussetzungen gemäß den §§ 43, 44, 46 und 62 des Berufsbildungsgesetzes sowie der Prüfungsordnung erfüllt sind.