Zulassung zur Abschlussprüfung bei hohen Fehlzeiten

Informationen für Unternehmen und Auszubildende zur Zulassung zur Abschlussprüfung bei hohen Fehlzeiten
Die Zulassung zur Abschlussprüfung stellt einen zentralen Schritt im Verlauf der Berufsausbildung dar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz prüft bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung, ob sämtliche Voraussetzungen gemäß den §§ 43, 44, 46 und 62 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie der Prüfungsordnung erfüllt sind.
Insbesondere bei hohen Fehlzeiten innerhalb der Ausbildungszeit kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet sein. Dabei ist nicht ausschließlich der Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer maßgeblich, sondern vielmehr, dass die Ausbildung über die gesamte Zeit tatsächlich und systematisch durchgeführt wurde.

Wie werden Fehlzeiten berücksichtigt?

Im Rahmen der Prüfungsanmeldung müssen alle Fehlzeiten angegeben werden – sowohl jene aus der betrieblichen als auch aus der schulischen Ausbildung. Die Gründe für die Fehlzeiten, etwa Krankheit, Elternzeit oder sonstige Ursachen, sind dabei unerheblich.
Werden die festgelegten Höchstgrenzen für Fehlzeiten überschritten, nimmt die IHK Chemnitz Kontakt mit den Auszubildenden auf und fordert eine Stellungnahme an. Außerdem können Stellungnahmen vom Ausbildungsunternehmen, von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder sowie von der Berufsschule eingeholt werden. Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die Ausbildung im Wesentlichen vollständig absolviert wurde.

Übersicht Maximale Fehlzeiten

Gesamtausbildungszeit in Monaten Maximale Fehlzeit in Tagen (ohne Urlaubstage)
42 140
36 120
24 80

Ausbildungszeit bis zur gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 in Monaten Maximale Fehlzeit in Tagen (ohne Urlaubstage)
18 60
12 40
Werden die oben genannten Werte überschritten, ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung nur nach individueller Einzelfallprüfung durch die IHK Chemnitz möglich. Sollte die IHK Chemnitz die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht für gerechtfertigt halten, entscheidet der Prüfungsausschuss abschließend.
Für Rückfragen stehen die Prüfungskoordinatoren der IHK Chemnitz sowohl Unternehmen als auch Auszubildenden zur Verfügung und bieten Unterstützung bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Prüfungszulassung.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner der IHK Chemnitz.