Technische/r Fachwirt/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung,
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in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
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die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
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sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -Personalentwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:-
das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
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in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben. -
- Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über Ihre Registrierung im Fortbildungsinfocenter.Die Anmeldung zur Prüfung können Sie dann für jeden Teil Ihrer Fortbildungsprüfung im Fortbildungsinfocenter vornehmen.Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen der IHK Chemnitz finden Sie auf unserer Informationsseite zu den Fortbildungsprüfungen. Dort erhalten Sie einen Überblick über alle von uns betreuten Fortbildungsprüfungen sowie die jeweiligen Ansprechpartner und prüfungsspezifischen Informationen.
- Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Termine der schriftlichen Prüfungen und weitere Informationen zur Prüfung (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss
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Frühjahrsprüfung
01.12. des Vorjahres -
Herbstprüfung
01.06. des laufenden Jahres
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- Prüfungsinhalte
Teilprüfung 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Schriftliche Prüfung in folgenden Qualifikationsbereichen:-
Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
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Rechnungswesen, 90 Minuten
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Recht und Steuern, 75 Minuten
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Unternehmensführung, 90 Minuten
Mündliche ErgänzungsprüfungErreicht der Prüfungsteilnehmer in max. einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung.Dauer: maximal 15 MinutenDie Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.Teilprüfung 2 „Technische Qualifikationen“
Die Teilprüfung 2 “Technische Qualifikationen” erfolgt nach Ablegen des Prüfungsteiles „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“.Schriftliche Prüfung in folgenden Qualifikationsbereichen:-
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen, 90 Minuten
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Technischen Kommunikation und Werkstofftechnologie, 90 Minuten
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Fertigungs- und Betriebstechnik, 120 Minuten
Mündliche ErgänzungsprüfungErreicht der Prüfungsteilnehmer in max. einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung.Dauer: maximal 15 MinutenDie Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.Teilprüfung 3 „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Schriftliche PrüfungEine schriftliche Situationsaufgabe gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:-
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
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Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
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Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
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Führung und Zusammenarbeit
Dauer: 240 MinutenMündliche Prüfung (nach Bestehen aller schriftlichen Teilprüfungen)-
Situationsbezogenes Fachgespräch mit 30 Minuten Vorbereitungszeit (verfügbare Medien: Moderationskoffer, Flipchart)
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30 Minuten Prüfungszeit inkl. Präsentation
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- Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
- Downloadbereich
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Informationen zur Prüfung
(Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel, Hinweise für Prüfungsteilnehmende zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung, Prüfungsablauf, Strukturierung)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungskoordinatorin.