Technische/r Betriebswirt/-in (Geprüfte/r)

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
  • Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 3 Zulassungsvoraussetzung):
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare tech­nische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
    nachweist.
    Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.