Restaurantmeister/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
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Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer 1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt hat und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist. Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs-und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil
„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 bis 3 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zu gelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
- Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
Erstanmeldung zur Prüfung (Teil 1 und Teil 2)
- Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Für den Prüfungsteil 2, Handlungsspezifische Qualifikationen, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
- Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
Anmeldung (für alle Prüfungsarten)- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für nachfolgende Prüfungsteile:
/ Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
/ Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden” - Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB)