Restaurantmeister/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 26.03.2014)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation in Zusammenhang stehender Aufgaben eines Geprüften Restaurantmeisters/einer Geprüften Restaurantmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellen zu können.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer 1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt hat und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 bis 3 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
- Überprüfung Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über Ihre Registrierung im Fortbildungsinfocenter.Die Anmeldung zur Prüfung können Sie dann für jeden Teil Ihrer Fortbildungsprüfung im Fortbildungsinfocenter vornehmen.
- Prüfungstermine
Die Termine der praktischen Prüfung werden in der Prüfungsperiode individuell vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Anmeldeschluss
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Frühjahrsprüfung
01.12. des Vorjahres -
Herbstprüfung
01.06. des laufenden Jahres
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- Prüfungsinhalte
Teilprüfung 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“Die schriftlichen Prüfungen erfolgen in verschiedenen Qualifikationsbereichen:
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Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
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Rechnungswesen, 90 Minuten
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Recht und Steuern, 75 Minuten
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Unternehmensführung, 90 Minuten
Erreicht der Prüfungsteilnehmer in max. einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung.Prüfungsdauer : maximal 15 MinutenDie Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Teilprüfung 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“Die schriftlichen Prüfungen erfolgen in verschiedenen Qualifikationsbereichen:-
Mitarbeiter führen und fördern, 60 Minuten
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Gäste betreuen und beraten, 60 Minuten
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Abläufe planen, durchführen und kontrollieren, 90 Minuten
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Produkte beschaffen und pflegen, 90 Minuten
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Gäste bewirten, 60 Minuten
Die mündliche Prüfung erfolgt in zwei Prüfungsbereichen:-
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch:
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maximal 30 Minuten Prüfungszeit
Erreicht der Prüfungsteilnehmer in max. zwei Qualifikationsbereichen eine mangelhafte Prüfungsleistung erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung.Prüfungsdauer : maximal 15 MinutenDie Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Teilprüfung 3 „Praktische Prüfung“Bei der Bearbeitung von zwei Situationsaufgaben werden folgende Qualifikationsinhalte geprüft: Erstellen eines Ablaufplans, Servicekraft einsetzen, Tische dekorieren, Service einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten, Zubereiten einer Speise, Filieren oder Tranchieren oder Flambieren einer Speise, Zubereiten und Servieren eines Getränks, Vorbereiten und Durchführen von Gesprächen mit Gästen. Die Prüfungsdauer der ersten Situationsaufgabe beträgt mindestens sieben Stunden, höchstens acht Stunden. Die Prüfungszeit für die zweite Situationsaufgabe beträgt mindestens zwei Stunden, höchstens jedoch drei Stunden.
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- Bestehensregelung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht worden.
- Downloadbereich
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungskoordinator.