Polier/-in (Geprüfte/r)

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
  • Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis*, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbil­dungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbil­dungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis*, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer
    mindestens sechs Jahre beträgt, oder
    4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis*
    nachweist.
    * Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Ge­prüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere
    fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
    Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prü­fung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben
    zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
    Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung
    Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
  • Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Erstanmeldung zur Prüfung
    • Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
    • Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
    • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
    • Nach Registrierung Ihrer Daten , erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

  • Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Anmeldung (für alle Prüfungsarten)
    • Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
    • Suchen Sie Ihre Prüfung
    • Anmeldung für die Prüfung:
      / Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
      / Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden”
    • Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
    • Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
    • Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.

  • Verordnung
  • Prüfungstermine
  • Merkblatt Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB)
  • Vorschlag Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB)
  • Zugelassene Hilfsmittel