Meister/-in für Schutz und Sicherheit (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
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Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 3 Zulassungsvoraussetzung):
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sichheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis 5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft. nachweist. Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
- Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
Erstanmeldung zur Prüfung (Teil 1 und Teil 2)
- Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Für den Prüfungsteil 2, Handlungsspezifische Qualifikationen, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
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- Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
Anmeldung (für alle Prüfungsarten)- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für nachfolgende Prüfungsteile:
/ Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
/ Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden” - Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Verordnung
- Prüfungstermine
- Zugelassene Hilfsmittel