Küchenmeister/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation in Zusammenhang stehender Aufgaben eines Geprüften Küchenmeisters/einer Geprüften Küchenmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellen zu können.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer 1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer 1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt hat und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 bis 3 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
- Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Termine der schriftlichen Prüfungen finden Sie auf der Webseite der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung.Zudem können Sie dieser Seite weitere wichtige Informationen zur Prüfung (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf) entnehmen.Die Termine der praktischen Prüfung werden in der Prüfungsperiode individuell vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Anmeldeschluss
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Frühjahrsprüfung
01.12. des Vorjahres -
Herbstprüfung
01.06. des laufenden Jahres
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- Prüfungsinhalte
Prüfungsinhalte Teilprüfung 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Schriftliche Prüfungen in folgenden Qualifikationsbereichen:-
Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
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Rechnungswesen, 90 Minuten
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Recht und Steuern, 75 Minuten
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Unternehmensführung, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung-
in max. einem Qualifikationsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung
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Dauer: maximal 15 Minuten
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Gewichtung: schriftlich : mündlich = 2:1
Teilprüfung 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Schriftliche Prüfungen in folgenden Qualifikationsbereichen:-
Mitarbeiter führen und fördern, 60 Minuten
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Abläufe planen, durchführen und kontrollieren, 60 Minuten
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Produkte beschaffen und pflegen, 90 Minuten
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Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden, 90 Minuten
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Gäste beraten und Produkte vermarkten, 60 Minuten
Mündliche Prüfung-
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch:
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maximal 30 Minuten Prüfungszeit
Mündliche Ergänzungsprüfungen-
in max. zwei schriftlichen Qualifikationsbereichen eine mangelhafte Prüfungsleistung
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Dauer: maximal 15 Minuten
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Gewichtung: schriftlich : mündlich = 2:1
Teilprüfung 3 „Praktische Prüfung“
Bearbeitung einer Situationsaufgabe, bei der aus einem vorgegebenen Warenkorb eine fünfteilige Speisenfolge für sechs Personen, bestehend aus Vorspeise, Suppe, Zwischengericht, Hauptgericht und Nachspeise, zu planen, zuzubereiten und zu präsentieren ist. (Prüfungszeit maximal 14 Stunden, davon maximal 120 Minuten schriftliche Ausarbeitung eines Menüs und eines Arbeitsablaufplans) -
- Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht worden.
- Downloadbereich
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungskoordinator.