Immobilienfachwirt/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
- Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis* oder2.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder 3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis* oder 4.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*nachweist.* Bitte beachten Sie, dass die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes/einer Immobilienfachwirtin haben muss.
Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung
Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet. - Erstanmeldung zur Prüfung
Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung, bei. - Anmeldung zur Wiederholungs- bzw. Nachholeprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei. - Merkblatt Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB)
- Themenvorschlag Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 194 KB)
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB)
- Prüfungstermine