Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik (Geprüfte)
Nach Besondere Rechtsvorschrift vom 16.12.2014
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Zulassungsvoraussetzungen – siehe Rechtsvorschrift (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kraftfahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegtes Ingenieur- bzw. naturwissenschaftliches Studium und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis 3. eine mindestens vierährige einschlägige beruflicher Praxis Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer “Geprüften Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik” gemäß § 1 Absatz 3 haben. Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, welche eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
- Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
Erstanmeldung zur Prüfung
- Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Für den Prüfungsteil 2, Handlungsspezifische Qualifikationen, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
- Rechtsvorschrift
- Prüfungstermine bei Bedarf