Controller/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 19.09.2019)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
-
Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen,
-
die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen,
-
ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen,
-
Problemlösungen entwickeln und vorausschauende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen einleiten,
-
Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
-
ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen
-
betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
-
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben eines Controllers haben. -
- Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über Ihre Registrierung im Fortbildungsinfocenter. Die Anmeldung zur Prüfung können Sie dann für jeden Teil Ihrer Fortbildungsprüfung im Fortbildungsinfocenter vornehmen.
- Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Termine der schriftlichen Prüfungen und weitere wichtige Informationen zur Prüfung (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss
-
Frühjahrsprüfung
01.12. des Vorjahres -
Herbstprüfung
01.07. des laufenden Jahres
-
- Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung in folgenden Handlungsbereichen:
-
Kostenrechnung und Kostenmanagement, 180 Minuten
-
Unternehmensplanung und Budgetierung, 180 Minuten
-
Jahresabschlussanalyse, 120 Minuten
-
Berichtswesen und Informationsmanagement, 240 Minuten am PC
Mündliche ErgänzungsprüfungDamit eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt wird, darf in den Handlungsbereichen 1 bis 3 höchstens eine Prüfungsleistung mit der Note „mangelhaft“ bewertet worden sein.Dir mündliche Ergänzungsprüfung dauert 20 Minuten.Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch in folgenden Handlungsbereichen-
Betriebswirtschaftliche Beratung
-
Führungsaufgaben und Moderation
Ablauf zur Projektarbeit:-
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) fordert Sie auf, zwei Themenvorschläge für die Projektarbeit einzureichen.
-
Der Prüfungsausschuss prüft die Vorschläge und genehmigt ein Thema.
-
Das genehmigte Thema wird am Tag der letzten schriftlichen Prüfung (PC-Prüfung) ausgegeben. Voraussetzung ist die Teilnahme an allen schriftlichen Prüfungen.
-
Für die Bearbeitung der Projektarbeit stehen 30 Kalendertage zur Verfügung. Zusätzlich werden 4 Tage für den Versand berücksichtigt.
Weitere Prüfungsbestandteile:Wenn die Projektarbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wird und in allen schriftlichen Prüfungsbereichen (HB 1 bis HB 4) mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden, folgen die mündlichen Prüfungsteile:-
Präsentation: 15 Minuten
-
Fachgespräch: 30 Minuten
Im Prüfungszimmer stehen Ihnen Whiteboard, Flipchart, Visualizer, Laptop und Beamer oder Multifunktionsboard zur Verfügung. Für technische Einschränkungen dieser vorhandenen Präsentationsmittel übernimmt die IHK keine Haftung.Wenn Sie andere bzw. zusätzliche Präsentationsmittel verwenden möchten, sind diese von Ihnen mitzubringen. Ein vollständiger Ausdruck Ihrer Präsentationsunterlagen ist dem Prüfungsausschuss zu übergeben. -
- Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
- Downloadbereich
-
Informationen zur Prüfung
(Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel, Hinweise für Prüfungsteilnehmende zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung, Prüfungsablauf, Strukturierung) -
Merkblatt Projektarbeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungskoordinatorin.