Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkl. Arzneimitteln

Sachkundeprüfung

Arzneimittel dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Nach § 50 Abs. 2 Arzneimittelgesetz ist der Vertrieb der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel auch in Drogerien oder anderen Einzelhandelsgeschäften unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter/-innen die hierfür erforderliche Sachkunde nachweisen können, erlaubt. Bei Filialbetrieben muss in jeder Betriebsstätte sachkundiges Personal vorgehalten werden.
Der "Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" ist gemäß der gleichnamigen Verordnung (AMSachKV) durch eine Prüfung zu erbringen. Die Sachkundeprüfung kann vor der IHK Chemnitz abgelegt werden.
Nach Verordnung (Prüfungsordnung in der Fassung vom 15.06.2009)