Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
- Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
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ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:-
Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse,
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Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung,
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Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen,
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Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten,
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Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und Unternehmensstrategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen,
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Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,
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Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen,
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Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten,
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Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
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- Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über Ihre Registrierung im Fortbildungsinfocenter.
Die Anmeldung zur Prüfung können Sie dann für jeden Teil Ihrer Fortbildungsprüfung im Fortbildungsinfocenter vornehmen.Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen der IHK Chemnitz finden Sie auf unserer Informationsseite zu den Fortbildungsprüfungen. Dort erhalten Sie einen Überblick über alle von uns betreuten Fortbildungsprüfungen sowie die jeweiligen Ansprechpartner und prüfungsspezifischen Informationen. - Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Termine der schriftlichen Prüfungen und weitere Informationen zur Prüfung (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf) finden Sie bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss
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Frühjahrsprüfung
31.12. des Vorjahres -
Herbstprüfung
31.07. des laufenden Jahres
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- Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung beinhaltet zwei aufeinander abgestimmte Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen:-
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
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Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
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Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
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Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
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Führen und Entwickeln von Personal,
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Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Bearbeitungsdauer: 600 MinutenMündliche Prüfung beinhaltet (nach Bestehen der schriftlichen Prüfung)-
Präsentation (max. 10 Minuten)
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Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmenden gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung am 1. Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht.
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Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ sowie auf einen weiteren Handlungsbereich beziehen.
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In der Präsentation können vorbereitete Präsentationsmittel (z.B. Power Point Präsentation) verwendet werden. Im Prüfungszimmer stehen Flipchart, Laptop und Beamer oder Whiteboard zur Verfügung. Für technische Einschränkungen dieser vorhandenen Präsentationsmittel übernimmt die IHK keine Haftung.
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Fachgespräch (20 Minuten)
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Bei der Bewertung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation im Verhältnis 2:1 gewichtet.
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- Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
- Downloadbereich
Informationen zur Prüfung (Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel, Hinweise für Prüfungsteilnehmende zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung, Prüfungsablauf, Strukturierung)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungskoordinatorin.