Aus-und Weiterbildungspädagoge/-in (Geprüfte/r)

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
  • Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und
    eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
    Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.
    Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben
    zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
    * Bitte beachten Sie, dass die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Aus- und Weiterbildungspädagogen/einer Aus-und Weiterbildungspädagogin haben muss.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.

  • Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Erstanmeldung zur Prüfung (Schriftlicher-/Mündlicher-/Projektbezogener Prüfungsteil)
    • Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
    • Für den Mündlichen Prüfungsteil und dem Projektbezogenen Prüfungsteil, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
    • Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
    • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
    • Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
    • Anmeldung nur zum Teil 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 694 KB) - Planungsprozesse in der berufl. Bildung
    • Anmeldung nur zum Teil 3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 694 KB) - Berufspädagogisches Handeln

  • Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Anmeldung (für alle Prüfungsarten)
    • Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
    • Suchen Sie Ihre Prüfung
    • Anmeldung für nachfolgende Prüfungsteile:
      / Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
      / Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden”
    • Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
    • Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
    • Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)