Berufliches Feststellungsverfahren

Bringen Sie Ihre langjährige Berufserfahrung zum Zeugnis

Viele Menschen arbeiten seit Jahren erfolgreich in einem Beruf – ohne je eine formale Ausbildung in diesem Bereich abgeschlossen zu haben. Mit dem neuen Beruflichen Feststellungsverfahren nach Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das in Sachsen von der IHK Dresden durchgeführt wird, können Sie Ihre praktischen Kompetenzen jetzt offiziell anerkennen lassen.
Für Arbeitnehmer: Ihre Erfahrung ist wertvoll – machen Sie sie sichtbar!
Ob Sie nie einen Berufsabschluss erworben haben oder in einem anderen Beruf ausgebildet wurden – Ihre Fähigkeiten zählen! Das Feststellungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflich relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktische und theoretische Prüfungen bewerten zu lassen. Im besten Fall erhalten Sie ein offizielles Zeugnis, welches die Vergleichbarkeit mit einem anerkannten Ausbildungsberuf bescheinigt.
  • Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Nachweis Ihrer Qualifikation gegenüber Arbeitgebern
  • Stärkung Ihrer beruflichen Identität
Für Unternehmen: Fachkräfte sichtbar machen und binden
In Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, vorhandene Kompetenzen im Betrieb zu erkennen und zu fördern. Das Feststellungsverfahren hilft Ihnen, die Qualifikationen Ihrer Mitarbeitenden zu dokumentieren und gezielt einzusetzen.
  • Höhere Mitarbeiterbindung
  • Transparente Kompetenzprofile
  • Beitrag zur Fachkräftesicherung
Zahlen, die bewegen
In Deutschland arbeiten rund 14 Millionen Menschen in einem Beruf, für den sie keinen Abschluss haben – obwohl sie in einem anderen Beruf ausgebildet wurden. Weitere 7 Millionen Menschen nehmen ohne jeglichen Berufsabschluss aktiv am Arbeitsleben teil. Das Berufliche Feststellungsverfahren schafft hier neue Perspektiven – für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.
Verfahren wird für alle IHK’s in Sachsen von der IHK Dresden durchgeführt
Durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde die Feststellung und Bescheinigung von beruflichen Kompetenzen mit Wirkung zum 01.01.2025 den zuständigen Stellen (IHKs, HWKs, LDS usw.) als gesetzliche Aufgabe übertragen (§§ 50b ff. BBiG). Die sächsischen IHKs haben diese Aufgabe an die IHK Dresden – das Sächsische Kompetenzzentrum für Berufliche Feststellungsverfahren – übertragen.
Informationen zum Verfahren sowie die Verfahrensverordnung finden Sie auf der Homepage der IHK Dresden. Die IHK Dresden wird Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der Beratung bis zur Ausstellung des Zeugnisses - begleiten.
  • Ansprechpartner:
    Dr. Thomas Hesse
    Tel.: +49 351 2802-650
    E-Mail: hesse.thomas@dresden.ihk.de

Quellen:
IHK Dresden, KI