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Berufliches Feststellungsverfahren (BVaDiG)

Die IHK Dresden nimmt sich mit dem Beruflichen Feststellungsverfahren nach BVaDiG einer wichtigen Thematik an: Beschäftigte verfügen über viele Jahre wertvoller Berufserfahrung, haben aber auf dem langjährigen Fachgebiet nie eine Ausbildung abgeschlossen. Nun besteht mit der neuen gesetzlichen Hoheit die Möglichkeit, diese Berufserfahrung mit einem Anerkennungsverfahren prüfen zu lassen sowie im besten Fall ein Zeugnis mit dem Berufstitel zu erhalten. Damit verbessern sich um ein Vielfaches die Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, aber auch Unternehmen profitieren enorm. Für die Wirtschaftskreisläufe sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland eine Win-win-Situation.
Logo des sächsischen Kompetenzzentrums für berufliche Feststellungsverfahren
Aktuell gibt es in Deutschland ca. 14 Millionen Menschen, die in einem Beruf arbeiten, in dem sie keinen Abschluss haben, gleichwohl sie einen Berufsabschluss in einem anderen Beruf besitzen. Zudem 7 Millionen Menschen, die ohne Berufsabschluss Tag für Tag am Arbeitsleben teilnehmen. Mit dem Beruflichen Feststellungsverfahren, können langjährige, vertiefte beruflich-relevante Kompetenzen und Erfahrungen einer Person identifiziert, dokumentiert und bewertet werden.
Am Ende des Verfahrens erstellt die IHK Dresden im besten Fall ein Zeugnis mit dem Ergebnis der vollen oder teilweisen Vergleichbarkeit/Anerkennung des Berufes.
Antrag Teil 1: Prüfung der Antragsunterlagen & Zugangsvoraussetzungen - Vorbereitendes Verfahren insb. Beratung kann gestellt werden.
Antrag Teil 2: Berufliches Feststellungsverfahren & Durchführung kann ab dem 01.05.2025 gestellt werden.
Referent Berufliche Feststellungsverfahren
Referat Bildungspolitik / Arbeitsmarkt / Fachkräfte