Neue Verordnung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau

Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau wurde modernisiert und inhaltlich an die sich veränderten Bedingungen und Anforderungen in der Wirtschaft angepasst.
Am 01.08.2024 tritt die modernisierte Neuordnung für diese Berufsausbildung in Kraft.
Nach wie vor bleiben Industriekaufleute Generalisten und erwerben während ihrer Ausbildung Kernkompetenzen in diesen Berufsbildpositionen:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern
  • Beschaffung planen und steuern
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen
  • Vertriebsprozesse umsetzen
  • Personalprozesse umsetzen
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Die Vertiefung und Spezialisierung des erworbenen Wissens in einem festzulegenden Einsatzgebiet für das dritte Ausbildungsjahr bleibt erhalten, allerdings wurden die Anzahl der wählbaren Einsatzgebiete gestrafft. Der vorgesehene Zeitraum für dessen Vermittlung umfasst 6 Monate.
Zur Auswahl stehen diese Einsatzgebiete:
  • Absatz
  • Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Personal
  • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Allerdings können auch andere Einsatzgebiete festgelegt werden.

Prüfungen

Mit der Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ wurde auch die Prüfung überarbeitet. Anstatt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird die Abschlussprüfung in zwei Teile aufgeteilt.
  • Der erste Teil findet nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit statt und das erreichte Ergebnis fließt in die Abschlussnote mit ein.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt.
Beide Teile der Abschlussprüfung ergeben dann das Gesamtergebnis, mit welchen die Berufsausbildung abgeschlossen wird.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Die modernisierte Verordnung ist am 21.03.2024 im Bundesgesetzblatt https://www.bibb.de erschienen.
Für alle auftretenden Fragen zur Neuordnung, den Voraussetzungen für die Ausbildung und zur gestreckten Abschlussprüfung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater/-innen gern zur Verfügung.