Umweltzone

Beginnend zum 1. Januar 2009 wurde in Bremen in insgesamt drei Stufen eine Umweltzone eingeführt, mit der - wie in anderen Städten auch - versucht werden soll, die Luftschadstoffsituation zu verbessern. Diese Umweltzone umfasst die Bremer Altstadt sowie weite Teile der Neustadt. Je nach Abgasnorm bzw. Schadstoffgruppe wird dadurch bestimmten Kraftfahrzeugen das Befahren dieses Gebietes nicht mehr gestattet. Bei Missachtung muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Eintrag (1 Punkt) im Flensburger Zentralregister gerechnet werden.
Neben den Privathaushalten werden von der Umweltzone insbesondere auch Gewerbetreibende betroffen sein, die in der Zone ansässig bzw. dort geschäftlich tätig sind. Die Fahrzeuge von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten müssen zukünftig emissionstechnische Anforderungen erfüllen, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen. Die Handelskammer lehnt diese Pläne als ungeeignet, unangemessen, wirtschaftsfeindlich und standortschädigend ab.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.umweltzone.bremen.de. Fragen zur Umweltzone beantwortet auch die gebührenpflichtige Service-Hotline des Umweltressorts: 01802 – 24 00 24.