Bundesverkehrswegeplan

Für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen) ist die Bundesregierung zuständig. Grundlage hierfür ist die Bundesverkehrswegeplanung. In der Regel wird dabei alle zehn bis fünfzehn Jahre ein neuer Bundesverkehrswegeplan aufgestellt. Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan.
Zentrales Element bei der Auswahl von Projekten für den Bundesverkehrswegeplan ist der Nachweis, dass das Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist.
Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans werden Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen erstellt. Abschließend beschließt der Bundestag über die Aufnahme der Projekte des BVWP und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Damit ist der Bedarf für diese Projekte dann gesetzlich festgelegt.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Rahmen von Fünfjahresplänen. Ebenfalls alle fünf Jahre prüft das Bundesverkehrsministerium, ob die Anpassungen auf Grund der aktuellen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung notwendig sind.
Einzelheiten zum aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Handelskammer Bremen bringt die Interessen der bremischen Wirtschaft auf nationaler Ebene insbesondere über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie die Arbeitsgemeinschaft norddeutscher Industrie- und Handelskammern (IHK Nord e.V.) ein.