Handelskammer begrüßt Klarstellung zur Ausbildungsumlage: Klagende Unternehmen müssen Beitragsbescheid vorerst nicht bezahlen
(PM 33-2025, 23.07.2025) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven begrüßt ausdrücklich, dass die Senatorin für Arbeit über Weser Kurier online nach einer Irritation am Wochenende nun klargestellt hat: Unternehmen, die gegen den Beitrag für die Ausbildungsumlage klagen, sind vorerst nicht zahlungspflichtig. Damit bestätigt das Ressort die rechtliche Einschätzung der Handelskammer.
Der Bescheid des Arbeitsressorts formuliere eindeutig, dass eine Zahlungspflicht erst nach Bestandskraft des Bescheids eintritt. Da eine Klage gegen den Bescheid die Bestandskraft aussetze, sind klagende Unternehmen bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung nicht zur Zahlung verpflichtet.
Für die Handelskammer ist aber nach wie vor die Kritik der Senatorin an der Klage der Handelskammer unverständlich. Als Empfänger eines Beitragsbescheids steht es uns – wie allen Unternehmen – offen, den Klageweg zu beschreiten.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Klage der Handelskammer und Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen stellt die Handelskammer online für SIe bereit.
Der Bescheid des Arbeitsressorts formuliere eindeutig, dass eine Zahlungspflicht erst nach Bestandskraft des Bescheids eintritt. Da eine Klage gegen den Bescheid die Bestandskraft aussetze, sind klagende Unternehmen bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung nicht zur Zahlung verpflichtet.
Für die Handelskammer ist aber nach wie vor die Kritik der Senatorin an der Klage der Handelskammer unverständlich. Als Empfänger eines Beitragsbescheids steht es uns – wie allen Unternehmen – offen, den Klageweg zu beschreiten.
Weiterführende Informationen zur aktuellen Klage der Handelskammer und Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen stellt die Handelskammer online für SIe bereit.