Veranstaltungen zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht in der Immobilienwirtschaft

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden. Wir möchten Sie dabei unterstützen und führen regelmäßig Veranstaltungen und Seminare durch, die Sie zur Erfüllung dieser Weiterbildungsverpflichtung nutzen können.
Folgende Themen und Termine sind aktuell geplant:
Webinarreihe “AKtuelles Wissen für Immobilienmakler”:
Webinarreihe “Spezialwissen für Immobilienmakler”:
Webinarreihe “Aktuelles Wissen für Immobilienverwalter”:
Webinarreihe “Spezialwissen für Immobilienverwalter”: