Industriekaufmann / Industriekauffrau (bis 31.07.2024)

Zum 1. August 2024 tritt eine Neuordnung des Berufes Industriekaufmann / Industriekauffrau in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitsgebiet:
Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Unternehmens.
Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung. Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernfunktionen Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung und Personal als auch in der Verbindung zu anderen Fachabteilungen, kommerziellen Bereichen und Projekten tätig sein.
Einsatzgebiete sind darüber hinaus z.B. Außendienst, Export, Logistik, Product Management, Investitionsplanung und –management, Controlling, E-Commerce, Supply Chain Management, Franchising, IT-Bereich, Entwicklung und Organisation.
Branchen/Betriebe:
Industrieunternehmen
Berufliche Fähigkeiten:
  • verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
  • betreiben Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice,
  • beraten und betreuen Kunden,
  • ermitteln den Bedarf an Produkten und Dienstleistungen, kaufen Materialien, Produktionsmittel und Dienstleistungen ein und disponieren diese für die Leistungserstellung oder den Vertrieb,
  • unterstützen den Prozess der Auftragserledigung, z.B. in der Leistungserstellung und der Logistik,
  • bearbeiten betriebswirtschaftliche Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und –verfolgung usw.),
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens,
  • werten Kennzahlen und Statistiken für die Erfolgskontrolle und zur Steuerung betrieblicher Prozesse aus,
  • wenden Instrumente zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl an, planen den Personaleinsatz und bearbeiten Aufgaben der Personalverwaltung,
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse,
  • nutzen fremdsprachliche Unterlagen; korrespondieren und kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer Fremdsprache,
  • arbeiten team-, prozeß- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken,
  • verfügen über Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Moderation, Präsentation, Problemlösung und Entscheidung
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
1.2 Berufsbildung
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz;
2. Geschäftsprozesse und Märkte:
2.1 Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen,
2.2 Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen;
3. Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation:
3.1 Informationsbeschaffung und -verarbeitung,
3.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
3.3 Planung und Organisation,
3.4 Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation,
3.5 Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
4. Integrative Unternehmensprozesse:
4.1 Logistik,
4.2 Qualität und Innovation,
4.3 Finanzierung,
4.4 Controlling;
5. Marketing und Absatz:
5.1 Auftragsanbahnung und -vorbereitung,
5.2 Auftragsbearbeitung,
5.3 Auftragsnachbereitung und Service;
6. Beschaffung und Bevorratung:
6.1 Bedarfsermittlung und Disposition,
6.2 Bestelldurchführung,
6.3 Vorratshaltung und Beständeverwaltung;
7. Personal:
7.1 Rahmenbedingungen, Personalplanung,
7.2 Personaldienstleistungen,
7.3 Personalentwicklung;
8. Leistungserstellung:
8.1 Produkte und Dienstleistungen,
8.2 Prozessunterstützung;
9. Leistungsabrechnung:
9.1 Buchhaltungsvorgänge,
9.2 Kosten- und Leistungsrechnung,
9.3 Erfolgsrechnung und Abschluss;
10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet:
10.1 Einsatzgebietsspezifische Lösungen,
10.2 Koordination einsatzgebietsspezifischer Aufgaben und Prozesse.
Das Einsatzgebiet nach Absatz 1 Nr. 10 wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Als geeignetes Einsatzgebiet kommen insbesondere Prozesse aus den Bereichen 1 bis 6 in Betracht:
1. Marketing und Absatz:
a) Vertrieb,
b) Außendienst,
c) Export,
d) Werbung, Verkaufsförderung;
2. Beschaffung und Bevorratung:
a) Elektronische Beschaffung (E-Procurement),
b) Ausschreibungsverfahren,
c) Lagerlogistik;
3. Personalwirtschaft:
a) Mitarbeiterförderung,
b) Personalmarketing,
c) Entgeltsysteme,
d) Arbeitsstudien;
4. Leistungserstellung:
a) Arbeitsvorbereitung,
b) Investitionsplanung,
c) Technik, Technologie,
d) Produktentwicklung,
e) Bauprojekte;
5. Leistungsabrechnung:
a) Kostenrechnungssysteme,
b) Projektabrechnung,
c) Beteiligungsverwaltung;
6. Andere Aufgaben:
a) Produktmanagement (Product Management),
b) Elektronischer Handel (E-Commerce),
c) Kundenprojekte,
d) Logistik,
e) Controlling,
f) Qualitätsmanagement,
g) Bürokommunikation,
h) Informationstechnologie,
i) Organisation,
j) Facility-Management,
k) Franchising,
l) Umweltschutzmanagament,
m) Supply Chain Management,
n) Auslandseinsatz.
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 10 vermittelt werden können.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschulen:
 
Grundlagen:
Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Geprüfte/r Industriefachwirt/-in
  • Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau
  • Geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung:
Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.