Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (ab 01.08.2025)

Arbeitsgebiet:
Das Berufsprofil ist gekennzeichnet durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Pflichtqualifikationen abdecken. Durch die Auswahl von zwei der zehn möglichen Wahlqualifikationen werden diese ergänzt. Wahlqualifikationen mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten sind in folgenden Bereichen möglich: Auftragsprozess steuern, Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen, kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen, Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen, Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten, personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen, Assistenzaufgaben übernehmen, Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen, Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden sowie Haushaltsmittel planen und bewirtschaften. Vor allem die beiden Letzteren richten sich spezifisch an Ausbildungsbetriebe im Öffentlichen Dienst. Ein besonderes Angebot für leistungsstarke Auszubildende ist, eine noch nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation zu vermitteln und zu prüfen.
Die Abschlussprüfung wird künftig in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" erfolgen. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Der erste Teil der Prüfung erfolgt zur Mitte der Ausbildung und umfasst die ersten fünfzehn Monate. Innovativ ist in Teil 2 eine neuartige, mündliche Prüfungsgestaltung, die einen in den Wahlqualifikationen vom Auszubildenden selbst erarbeiteten Report zum Ausgangspunkt für ein Fachgespräch macht und einen besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherstellen soll. Neben dieser Variante ist die gängige Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss möglich. Mit der Verordnung von 2013 wurde die gestreckte Abschlussprüfung erprobt und nun mit der Neuordnung in Dauerrecht überführt.
Inhaltlich gibt es kaum Änderungen, die zum 01.08.2025 in Kraft getreten sind. Auszubildende im Bereich Büromanagement lernen weiterhin zunächst gemeinsame Pflichtqualifikationen und im letzten Ausbildungsabschnitt zwei von zehn Wahlqualifikationen. In der Verordnung hat sich zu diesen Bereichen nichts geändert. Lediglich das Wording wurde angepasst. Die Formulierungen sind nun kompetenz- und handlungsorientierter.
Kleine inhaltliche Änderungen gibt es im Bereich der Standardberufsbildpositionen. Alle Ausbildungsberufe, die seit 2021 in Kraft treten, erhalten modernisierte Mindestanforderungen in den Bereichen "Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht", "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" sowie "Digitalisierte Arbeitswelt". Nähere Informationen zu der Vereinheitlichung für alle Berufe sowie eine Umsetzungshilfe sind über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abrufbar.
Branchen/Betriebe:
Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und öffentlichem Dienst.
Ausbildungsberuf mit Wahlqualifikationen:
Die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement gliedert sich aktuell wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen:
  1. Informationsmanagement anwenden
  2. Informationsverarbeitung durchführen
  3. bürowirtschaftliche Abläufe organisieren
  4. Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen
  5. Kundenbeziehungen gestalten
  6. Auftragsbearbeitung durchführen
  7. Material und externe Dienstleistungen beschaffen
  8. personalbezogene Aufgaben übernehmen
  9. kaufmännische Steuerung durchführen
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei der jeweils fünfmonatigen Wahlqualifikationen:
  1. Auftragsprozess steuern
  2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
  3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen
  4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen
  5. Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten
  6. personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen
  7. Assistenzaufgaben übernehmen
  8. Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen
  9. Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden
  10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. digitalisierte Arbeitswelt
  5. Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten
  6. Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschulen:
Die Beschulung der Kaufleute für Büromanagement findet in der Regel wie folgt statt:
- für alle übrigen Betriebe in Bremen: Helmut Schmidt Schule (Konsul-Smidt-Straße)
Bei Fragen zur Beschulung wenden Sie sich bitte an Frau Herzke von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Referat 22 - Berufsbildende Schulen, Tel. 0421 361-6915, E-Mail: Julia.Herzke@bildung.bremen.de
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Geprüfte/-r Fachkaufmann/-frau (diverse Fachrichtungen)
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in (diverse Fachrichtungen)
  • Geprüfte/-r Betriebswirt/-in
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.