Neue Funktion im Meldeportal des Ausbildungsunterstützungsfonds: Steuerberater dürfen ab sofort für ihre Mandanten melden
Bisher musste jedes Unternehmen die Meldung im Meldeportal selbstständig mit einem eigenen Elster-Organisationszertifikat durchführen. Dies führte zu erheblichen Problemen bei der Meldung. Hier hat es eine Änderung gegeben. Seit dem 27.02.2025 können auch Steuerberater die digitale Meldung für den Ausbildungsunterstützungsfonds für ihre Mandanten vornehmen.
Der Steuerberater kann mit dem eigenen Organisationszertifikat jeweils eine Meldung pro Mandant und pro Meldejahr abgeben. Der Bescheid wird im Postfach des ELSTER Unternehmenskontos des Steuerberaters bekanntgegeben. Mit der Mandatierungsvollmacht des Mandanten muss die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe sämtlicher behördlicher Mitteilungen und Zustellungen nach dem Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz in das Postfach des Unternehmenskontos des Steuerberaters erteilt werden (Zustellungsvollmacht). Die Mandatierungsvollmacht wird im Verlauf der Meldung als Nachweis vom Steuerberater hochgeladen.
Die meldepflichtigen Unternehmen müssen daher bei Einschaltung ihres Steuerberaters nicht mehr selbst die Meldung vornehmen. Die Unternehmen sind somit auch von der Beantragung des Elster-Organisationszertifikat befreit.
Alle Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds und Anleitungen zum Meldeportal sind auch auf der Homepage zum Ausbildungsfonds zu finden: www.ausbildungsfonds-bremen.de