Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Seit dem 21. März 2016 benötigen Sie für die Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung eine Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung und die Eintragung im Vermittlerregister analog zu den Regelungen für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung. Grund hierfür ist die am 4. Februar 2014 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedete Wohnimmobilienkreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU). Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, einen höheren Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliendarlehen zu erreichen. Diese Vorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mussten die EU-Mitgliedstaaten – und somit auch Deutschland – bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen
Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig  ist Erlaubnis- und Registerstelle.
Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig,
Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO”
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO”
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Bescheinigung in Steuersachen.
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Finanzamt
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren.
Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
Sachkundenachweis durch Vorlage eines geeigneten Nachweises
Antragssteller
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes
Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst.
www.vollstreckungsportal.de
Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie nach § 34 i Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. ImmVermV vom Versicherungsunternehmen. Bei juristischen Personen muss die Bescheinigung auf das Unternehmen ausgestellt werden.
Versicherungsunternehmen
Auszug aus dem Handelsregister:
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, UG, Genossenschaft):

Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt), bzw. falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, Gesellschaftsvertrag (Kopie). Hinweis: Eine GmbH in Gründung gilt nicht als Rechtsperson und kann erst nach der HR-Eintragung in das Vermittlerregister eingehen.
Bei natürlichen Personen - Personengesellschaften
(z. B. BGB-Gesellschaft (GbR), OHG, KG, GmbH & Co. KG):

Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt) einreichen. Falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, bitte Kopie des Gesellschaftsvertrages einreichen.
Handelsregister