Anträge & Formulare für Immobiliardarlehensvermittler

Welche Antragsformulare müssen Sie im Zuge der Registrierung vorlegen?

Seit dem 21. März 2016 benötigen Sie für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 34 i GewO. Zudem müssen sie sich in ein Online-Vermittlerregister eintragen lassen. In Braunschweig ist die Industrie- und Handelskammer zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung und Registrierung.
Beschäftigte, die für den/die Eintragungspflichtige/-n bei der Vermittlung oder Beratung von § 34 i Abs. 1 GewO mitwirken oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, sind ebenfalls im Vermittlerregister zu registrieren.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Sofern sich Änderungen gegenüber den im Vermittlerregister gespeicherten Daten ergeben, ist dies der Industrie- und Handelskammer Braunschweig unverzüglich mitzuteilen.
Natürliche Personen (z. B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft, wie GbR, OHG, GmbH & Co. KG) nutzen bitte das folgende Formular:

Juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen bitte das folgende Formular:
Bitte beachten Sie auch das Beiblatt für juristische Personen.

Eintragung registrierungspflichtiger Personen in das Vermittlerregister

Bitte nutzen Sie zur Anzeige der bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar mitwirkenden Angestellten oder der in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen das folgende Formular:

Änderung der Daten

Wenn Sie Ihre bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig hinterlegten Daten (Anschrift, Änderung der Geschäftsführung) ändern oder z.B. einen GmbH-Geschäftsführer wegen mangelnder Sachkunde künftig von der Geschäftsführung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung/-beratung ausschließen möchten, benutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare:

Antrag auf Löschung oder vorübergehende Löschung (Schubladenerlaubnis)/Rückgabe der Erlaubnis

Bei vollständigem Erlaubnisverzicht oder vorübergehenden Löschung (Schubladenerlaubnis) füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

Versicherungsbestätigung zur Berufshaftpflichtversicherung

Weitere Unterlagen

Neben dem Antrag benötigen wir im Regelverfahren folgende Unterlagen von Ihnen:
Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig,
Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO”
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO”
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Bescheinigung in Steuersachen:
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Finanzamt
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren.
Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes
Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst.
www.vollstreckungsportal.de
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsunternehmen
Sachkundenachweis
z. B. Versicherungsunternehmen oder IHKn
Bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug
Handelsregister
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Hinweis:
Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie ggf. einen Hinweis auf noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns die Erlaubnis, Ihre Registernummer sowie unseren Gebührenbescheid.