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Der Europäische Rat hat sich am 9. November auf eine Position zur Luftqualitätsrichtlinie verständigt. Die Mitgliedstaaten schlagen unter anderem erweiterte Ausnahmemöglichkeiten bis zum Jahr 2040 vor (Artikel 18).
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt. Danach sollen im Fall einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage mehrere Immissionsschutzrechtliche Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen zulässig sein.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 mit einigen Änderungen der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) zugestimmt.
Ein Entwurf für die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie bestätigt, dass die Europäische Kommission die Schaffung eines neuen, zusätzlichen EU ETS für Gebäude und Verkehr vorschlagen wird.