Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr ab 2026: Details nun bekannt
Ein Entwurf für die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie bestätigt, dass die Europäische Kommission die Schaffung eines neuen, zusätzlichen EU ETS für Gebäude und Verkehr vorschlagen wird. Der Vorschlag wird Teil des Fit-For-55-Pakets sein, das am 14. Juli erwartet wird.
Wie bereits zuvor kommuniziert, würde es sich um ein vom bestehenden Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) getrenntes System handeln. Der Entwurf der Kommission, der dem DIHK vorliegt, sieht vor, dass die CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026 greift. Bereits zwei Jahre zuvor würden Berichtspflichten starten. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) würden die Inverkehrbringer der Brennstoffe erfasst (Upstream-Ansatz).
Vorgesehen ist aktuell, nur diejenigen Brennstoffe zu erfassen, die in den Bereichen Verkehr und Gebäude eingesetzt werden. Die industrielle Prozesswärme wäre damit nicht betroffen.
Die Obergrenze für die Emissionen und die jährliche Absenkung würden für den Zeitraum 2024 bis 2030 berechnet, auf Grundlage der über die Lastenteilungsverordnung erfassten Daten. Im Jahr 2028 ist eine einmalige Anpassung der Obergrenze geplant, sollten sich die Emissionen im Jahr 2026 als signifikant höher als erwartet erweisen. Die Obergrenze und der lineare Reduktionsfaktor würden sich an den laut Lastenteilungsverordnung zur Verfügung stehenden CO2-Budgets für die Sektoren Gebäude und Verkehr orientieren. Genaue Zahlen enthält der Entwurf noch nicht, da die politische Entscheidung über die Aufteilung der zusätzlich notwendigen CO2-Minderungsleistung auf die Lastenteilungssektoren und das EU ETS noch aussteht.
Eine freie Zuteilung von Zertifikaten ist nicht vorgesehen.
Ähnlich wie im bestehenden EU ETS plant die EU-Kommission, eine Marktstabilitätsreserve zu etablieren, die bei einem Überangebot von Zertifikaten auf dem Markt Emissionsberechtigungen vom Markt nimmt (bzw. bei einer Knappheit zusätzliche Zertifikate freigibt). Zudem gilt: Sollten die Preise über mehrere Monate hinweg extrem in die Höhe schnellen, würden aus der Reserve durch die Kommission zusätzlich Zertifikate für die Versteigerung freigesetzt. Zudem werden im ersten Handelsjahr mehr Zertifikate versteigert als absehbar nachgefragt werden, um Preisspitzen zu Beginn des Emissionshandels zu vermeiden.
Die Mitgliedstaaten wären verpflichtet, die Versteigerungserlöse für Investitionen in den Klimaschutz und Energiewende einzusetzen. 50 Prozent der Finanzmittel sollen hierbei ärmeren Haushalten zugutekommen (soziale Komponente).
Quelle: DIHK
Stand: 08.07.2021