Bundeshaushalt 2025 - Entlastungen bei Energie, Kürzungen bei Förderung

Am 24. Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplanung bis 2029 vorgestellt. Die Ausgaben sollen im kommenden Jahr auf 503 Milliarden Euro steigen – ein Plus gegenüber 474 Milliarden Euro im Jahr 2024. Flankierend ist ein neues Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre geplant.

1. Energie- und Klimapolitik

Im Zentrum der haushaltspolitischen Kommunikation steht eine Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaneutralität: Insgesamt 115,7 Milliarden Euro sollen 2025 aus dem Kernhaushalt, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem neuen Sondervermögen mobilisiert werden.
Für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 18,9 Milliarden Euro vorgesehen – davon allein 11,7 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen, weitere 4 Milliarden Euro für Digitalisierung. Mittel fließen außerdem in die Transformation der Krankenhäuser, den Wohnungsbau, Forschung und Entwicklung sowie die Energieinfrastruktur. Letztere erhält allerdings nur einen vergleichsweise kleinen Teil.
Bundesminister Lars Klingbeil kündigte darüber hinaus zwei Maßnahmen an, die zum 1. Januar 2026 greifen sollen:
  • Wegfall der Gasspeicherumlage bzw. Finanzierung über das Sondervermögen
    Zum 1. Januar 2026 soll die Gasspeicherumlage entfallen. Die entstehenden Kosten werden durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen.
  • Stromsteuer: Nur teilweise Entlastung
    Während im Koalitionsvertrag ursprünglich eine umfassende Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für alle Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt war, sieht der Haushaltsentwurf lediglich die unbefristete Fortführung der bereits bestehenden Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft vor. Diese Ermäßigung beträgt 0,05 ct/kWh (EU-Mindestwert). Für nicht-produzierende Unternehmen und Privathaushalte ist vorerst keine Absenkung vorgesehen. Die Bundesregierung hält sich jedoch die Möglichkeit offen, bei künftigen Haushaltsüberschüssen weitere Entlastungen umzusetzen.
Dr. Florian Löbermann, Hauptgeschäftsführer der IHK Braunschweig, sagt dazu:
„Wer die Energiewende erfolgreich gestalten will, muss die gesendeten Signale auch in die Tat umsetzen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Stromsteuer für alle als Sofortmaßnahme zu senken. Diese Zusage sollte, wie im Sofortprogramm der Bundesregierung angekündigt, nun auch umgesetzt werden, damit Unternehmen aller Branchen entlastet werden und die Energiepolitik an Glaubwürdigkeit gewinnt.“

Entlastung bei Netzentgelten ab 2026

Künftig sollen Teile der Übertragungsnetzentgelte sowie weiterer Umlagen durch den Bund übernommen werden. Dafür werden ab 2026 jährlich rund 6,5 Milliarden Euro aus dem KTF eingeplant. Konkrete Details zu Höhe und Verteilung der Zuschüsse stehen jedoch noch aus. Es ist zu erwarten, dass die Entlastungswirkungen regional unterschiedlich ausfallen – insbesondere je nach Spannungsebene und bestehenden Begünstigungen gemäß § 19 StromNEV oder der Besonderen Ausgleichsregelung.

Förderkürzungen im Klima- und Transformationsfonds

Trotz zusätzlicher Mittel durch das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommt es zu deutlichen Kürzungen bei zentralen Fördertiteln im KTF. Besonders betroffen ist das Programm „Dekarbonisierung der Industrie“. Hier sollen bis 2045 lediglich noch 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – ursprünglich waren 24,5 Milliarden Euro eingeplant. Begründet wird dies mit einer zeitlichen Verschiebung der Klimaschutzverträge, die nun frühestens 2026 neue Mittel erfordern.
Auch die Mittel zur Förderung von Wasserstoffanwendungen in der Industrie werden reduziert: Statt 1,27 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind für 2025 nur noch 717 Millionen Euro vorgesehen.

2. Ausblick

Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2025 geht nun in das parlamentarische Verfahren. Vom 8. bis 11. Juli hat der Bundestag über den Haushalt beraten. Ende September sollen nach aktuellem Stand Bundestag und Bundesrat endgültig den Haushalt 2025 verabschieden. Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung geleitet. Die vorläufige Haushaltsführung endet mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes.