NIS-2- betroffen und noch nicht registriert? - Neue Frist 31. Juli 2026

Am 6. Dezember 2025 ist das neue BSI-Gesetz in Kraft getreten, mit dem die NIS-2-Richtlinie für ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt wurde. Ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes ist die Begrenzung und Vermeidung von Störungen und Sicherheitsvorfällen bei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens sowie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland leisten. Bislang haben sich jedoch weniger Unternehmen registriert, als das BSI erwartet hat.
Gemäß NIS-2 sind Unternehmen u. a. zur Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet. Viele Informationen zur Erfüllung der Registrierungspflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Bislang haben sich jedoch weniger Unternehmen registriert, als das BSI erwartet hatte. Daher sind alle bislang noch nicht registrierten Einrichtungen aufgefordert, ihre Registrierung bis zum 31. Juli 2026 nachzuholen.
Das BSI geht davon aus, dass viele Unternehmen Auslegungsfragen zu NIS-2 und zur gesetzlichen Registrierungspflicht haben. Daher hat das FAQ mit allgemeinen und sektorspezifischen Antworten auf seiner Webseite veröffentlicht. Eine rechtlich unverbindliche Prüfung der NIS-2-Betroffenheit ist ebenfalls dort hinterlegt. Zahlreiche weitere Informationen über die Registrierungspflicht hinaus finden Sie außerdem unter dem Hashtag „#nis2know“.
Quelle: Team BSI-Portal-Support
Stand: 18.06.2026